Ehevertrag Beratung und Erstellung

19. Juli 2018 01:59 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Ehevertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde ggf. gerne einen Ehevertrag erstellen lassen.

Folgende Informationen:

Zu meiner Person:
Ich bin 27Jahre alt berufstätig und deutscher Staatsbürger.
Ich besitze zwei ETW, welche jedoch noch mit Krediten belastet sind.
Zukünftiges Erbe von Eltern und ggf. Firmen Überschreibung in Zukunft


Zu meiner Frau:
Sie ist 24 Jahre alt und hat Wirtschaftswissenschaft studiert, keinerlei Vermögen vorhanden und aktuell ohne Arbeit, da Sie die deutsche Sprache lernen muss.


Ich war bereits bei einem Rechtsanwalt bei einem Beratungsgespräch und dieser hat mir die "modifizierte Zugewinngemeinschaft " empfohlen. Protokoll vom Beratungsgespräch ist vorhanden.

Wie viel würde mich die Erstellung eines Ehevertrages kosten? Vermutlich muss ich den Ehevertrag später noch übersetzen lassen oder?


Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Steuerlich (erbschaftssteuerlich) gesehen ist eine modifizierte Zugewinngemeinschaft sinnvoll.

Gehen Sie zu einem Notar. Die Kosten regeln sich nach dem, was Sie genau alles regeln wollen und dem Vermögen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 19. Juli 2018 | 03:39

Meinen Sie eine anwaltliche Beratung wäre zuvor nicht notwendig?
Denken Sie der Notar würde auch die Erstellung übernehmen?

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Juli 2018 | 16:35

Grundsätzlich muss ein Notar wissen, wie er eine derartige Vereinbarung aufsetzt. Allerdings darf er nicht parteiisch beraten, daher würden Sie nur einen Anwalt benötigen, wenn Sie den Vertrag prüfen lassen wollen. Gerne helfen wir dann weiter.

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