Porsche Cayenne Schnäppchen - voll der Betrug -

| 14. März 2018 17:47 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe am 07.10.2017 einen Porsche Cayenne über mobile.de gekauft. Der Wagen stand da wie eine eins. Der private Verkäufer erwähnte in der Anzeige bei mobile nicht einmal, dass der Kotflügel, die Tür und das Dach neu lackiert wurde. Erst beim Kaufvertrag schrieb er schnell -Unfallfahrzeug rechts + Dach lackiert- rein. Als ich danach fragte, sagte er mir, er wolle ehrlich sein, und das das Fahrzeug am Kotflügel einen Schaden gehabt hätte. Naja, mit einem reparierten und neu lackierten Kotflügel hätte ich leben können. Bereits nach 2 Wochen, nach dem ersten Regen stellte ich fest, dass es durch das Schiebedach durchtropft. Ich habe sofort den Verkäufer angerufen, doch der hat mich abgewimmelt. (Er habe ja Unfallfahrzeug dazu geschrieben - da kann ich kein vollwertiges Fahrzeug erwarten.) Daraufhin informierte ich meine Anwältin, aber bis jetzt ist nichts geschehen.
Heute (14.03.2018) wollte ich den Porsche verkaufen, weil ich wegen einer neuen Arbeitsstelle ein etwas Spritgünstigeres Fahrzeug benötige.
Über mobile.de wurde ich zu einem Händler weiter geleitet. Als der das Lackprüfgerät angesetzt hat, hat ihn fast der Schlag getroffen. Das Fahrzeug ist komplett rundum gespachtelt und lackiert, und der Händler meint, dass sich der Porsche mindestens 1x überschlagen hat. Besonders schlimm sei es an der A-Säule und dem ganzen Dach. Die Spachtel steht auf und platzt.
Ich dachte, der Porsche sei ein Schnäppchen, dem sich auch ein normalverdiener leisten kann - Bin voll reingefallen -
Wer kann mir helfen - bin total Verzweifelt.

14. März 2018 | 18:23

Antwort

von


(2984)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,


bei einem Mindesteseinsatz muss es ja ein echtes Schnäpchen gewesen sein.

Zivilrechtlich können Sie den Vertrag anfechten.

Strafrechtlich können Sie Anzeige wegen Betruges erstatten.

Das weitere Vorgehen und die Einzelheiten sollten Sie unbedingt mit Ihrer Anwältin besprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Ergänzung vom Anwalt 19. März 2018 | 11:56

Zu Ihrem Bewertungskommentar und der Punktevergabe fällt nur soviel ein:

Wenn Sie für 25 € brutto drei Stunden arbeiten müssen, sollten Sie hier einmal eine Anfrage zum gesetzlichen Mindestlohn einstellen und auch überlegen, wieviel von den 25 € tatsählich brutto beim Anwalt ankommen. Wenn Sie also mutmaßen, sollten Sie erst einmal Fakten ein holen.

Die Möglichkeiten worden sowohl in zivilrechtlicher also auch strafrechlicher Hinsicht erläutert.

Nachfragen sind Ihnen nicht eingefallen und wurden nicht gestellt. Was soll also nicht ausführlich oder verständlich genug gewesen sein? Dafür bewerten Sie lieber unterhalb des Durchschnitts.

Wenn Sie "gerade aus" sind, vielleicht noch der Hinweis, dass der, der weder Anrede noch Grußformel verwendet, vielleicht bei der Bewertung Anderer in Punkto "Freundlichkeit" sicherlich ein Manko hat.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 18. März 2018 | 13:54

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

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Der Kommentar, wegen des Honoars hätte Sie sich sparen können. ich bin leider kein Multimillionär, deshalb habe ich es bei 25,- mindest Preis belassen. Ich muß für 25,- mindestens 3 Stunden arbeiten. Die Anwältin vieleicht 10 Min. das steht in keiner Relation. Es muss nicht heißen, wenn man eine Porsche fährt, dass man unbegrenzt Geld zur Verfügung hat. Das Auto war ein Schnäppchen - oder wie es sich jetzt herstellt, mehr kein Schnäppchen. Ich bin ein Mensch, der gerade aus ist, und dass verlange ich auch bei meinem Gegenüber. - Deshalb diese Bewertung - ich will nicht bitten oder betteln.

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Stellungnahme vom Anwalt:

Nachfragen sind dem Ratsuchender erst gar nicht eingefallen und wurden nicht gestellt. Was soll also nicht ausführlich oder verständlich genug gewesen sein? Der, der weder Anrede noch Grußformel verwendet, wird kaum die Freundlichkeit Anderer bewerten können.
Sowohl in zivilrechtlicher, also auch in strafrechtlicher Ausrichtung wurden die Fragen zu den Möglichkeiten beantwortet.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 18. März 2018
2,6/5,0

Der Kommentar, wegen des Honoars hätte Sie sich sparen können. ich bin leider kein Multimillionär, deshalb habe ich es bei 25,- mindest Preis belassen. Ich muß für 25,- mindestens 3 Stunden arbeiten. Die Anwältin vieleicht 10 Min. das steht in keiner Relation. Es muss nicht heißen, wenn man eine Porsche fährt, dass man unbegrenzt Geld zur Verfügung hat. Das Auto war ein Schnäppchen - oder wie es sich jetzt herstellt, mehr kein Schnäppchen. Ich bin ein Mensch, der gerade aus ist, und dass verlange ich auch bei meinem Gegenüber. - Deshalb diese Bewertung - ich will nicht bitten oder betteln.


ANTWORT VON

(2984)

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