Gesetzlicher Betreuer

15. September 2007 14:13 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag! Mein Bruder und ich sind gesetzliche Betreuer bzw. Vertreterin (ich) unserer Eltern, die als Pflegefälle zu Hause leben. Sie werden von der Diakonie mehrmals täglich versorgt; nachts jedoch sind sie sich selbst überlassen. Mein Vater leidet unter Parkinson, ist ist er noch laufen konnte, mehrmals nachts hingefallen und wurde morgens eingekotet und eingenässt aufgefunden. Da meine Mutter unter starker Demenz leidet, hat sie diese Vorfälle niemals bemerkt. Nun ist mein Vater an sein Bett gebunden, was die nächtliche Gefahr verringert, aber das Pflegeaufgebot erhöht. Seit einem Monat hat er eine Magensonde und muss mit Astronautennahrung versorgt werden, was 1000€ monatlich zusätzlich kostet. In Anbetracht der immensen regulären monatlichen Kosten von ca. 6000€ und der stets vorhandenen Gefahr, dass meine Mutter auf die Straße läuft o.Ä., haben mein Bruder und ich schon mehrmals versucht, meine Eltern in ein Pflegeheim zu vermitteln. Einen Platz hatte ich in meiner Wohnnähe sogar schon gefunden, jedoch wurde unser Anliegen bisher drei mal vom zuständigen Richter in Frankfurt am Main abgelehnt. Begründung: Das gewohnte häusliche Umfeld sei das höchste Gut, das man meinen Eltern nicht nehmen sollte. Wir aber können diese Situation aus persönlichen Gründen der Besorgnis wie auch aus finanziellen Gründen so nicht mehr länger hinnehmen. Was können wir tun?
Mit freundlichen Grüßen
A.K.

15. September 2007 | 14:24

Antwort

von


(219)
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78462 Konstanz
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Web: https://www.kanzlei-plewe.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

soweit Sie bedenken haben, dass sich Ihre Eltern selbst gefährden oder dass durch die häusliche Situation gesundheitliche Gefahren auftreten, sollten Sie sich dies von einem Arzt (vorzugsweise dem Hausarzt) bestätigen lassen.
Gegen die ablehnende Entscheidung des Gerichts ist die Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerde möglich. Sie sollten sich also keinesfalls mit einer Entscheidung der 1. Instanz zufrieden geben.

Aus Ihrer Anfrage geht nicht eindeutig hervor, ob Sie die Pflege selbst leisten oder dies vollumfänglich von externen Dienstleistern gemacht wird. Soweit Sie bislang selbst gepflegt haben, kann das Gericht Sie dazu nicht zwingen, sofern Sie sich selbst überfordert und überlastet fühlen.

Was die finanzielle Seite anbelangt, kommt es auf die Situation an. Wenn sich Ihre Eltern die häusliche Pflege im erforderlichen (!) Umfang leisten können (auch wenn dazu der Vermögensstamm angegriffen werden muss), dürfte es im Regelfall dem mutmaßlichen Willen Ihrer Eltern entsprechen, so lange wie möglich zu Hause zu wohnen. Erst wenn dies nicht mehr finanzierbar wäre, müsste auf staatliche Sozialleistungen zurück gegriffen werden.

Es wird also entscheidend auf die ärztliche Begutachtung der Gefährdungssituation ankommen.
Es könnte hilfreich sein, wenn Sie sich im künftigen Verfahren durch einen Anwalt vor Ort vertreten lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

info@kanzlei-plewe.de




Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

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