Fremde Post im Briefkasten

7. Oktober 2017 14:18 |
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Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Was kann ich tun, wenn eine Person mit gleichem Nachnamen ihre Post an meine Adresse umleitet und den Warnhinweis am Briefkasten entfernt?

Der Verdacht auf kriminelle Aktivitäten ist in diesem Fall begründet. Der Empfänger hat kein Recht darauf, dass seine Post weiterhin an Ihre Adresse zugestellt wird. Sie dürfen einen Hinweis mit vollem Namen für den Postboten am Briefkasten anbringen. Das Entfernen dieses Hinweises durch die Person ist rechtsmissbräuchlich. Post sollte nicht einfach in den Hausflur gelegt werden, sondern am besten an den Postboten zurückgegeben werden.

Hallo,

wir wohnen in einem Plattenbau zur Miete. Seit dem Einzug vor etwa einem Jahr bekommen wir diverse Post für ein Person welche den selben Nachnamen trägt wie wir, darunter auch eine Vorladung zur Polizei welcher wir nachkamen um die Verwechslung aufzuklären. Aus diesem Ereigniss schlussfolgerten wir dann auch dass entsprechende Person behördlich noch immer unter unserer Anschrift gemeldet sein muss da die Polizei schliesslich ihre Adressinformationen von den Einwohnermeldeämtern bezieht. Vor kurzen landete dann eine Benachrichtigungskarte für ein Paket bei uns und am selben Abenf klingelte es an unserer Tür und besagtr Person stand vor der Tür um ihre Karte abzuholen. Sie meinte sie würde es ebenso nicht verstehen warum ihre Post immernoch bei uns landet. Daraufhin klebte ich einen Hinweis für die Post mit der Aufschrift "Bitte keine Post mehr für so und so einwerfen. Danke"
Am nächsten morgen beim überfliegen der Klingelschilder fiel mir ihr Name tatsächlich unter einem der anderen auf, merkwürdigerweise war er am Nachmittag und bis heute aber schon wieder verschwunden. Was uns stutzig machte und sich der Verdacht aufdrängte dass entsprechender Name nur solange dort angebracht war um etwaige Pakete abzufangen.
Einen weiteren Tag später klingelte es abermals an unserer Tür und diese Person teilte uns sehr aufgebracht mit dass sie den Hinweis von unserem Briefkasten entfernt hat und nicht mehr will das ein neuer angebracht wird. Worauf hin wir ihr mitteilten es satt zu haben ihre Post zu bekommen und wegen ihr auf die Polizei zu müssen. Das beschämte sie wohl da sie dann kleinlaut verschwand.
Nun zu meiner Frage. Hat sie das Recht von unserem Briefkasten etwas zu entfernen und wie ist mit ihrer Post zu verfahren? Darf ich den Hinweis mit ihrem vollen Namen wieder anbringen?
Darf ich zukünftige Post aus unserem Briefkasten in den Hausflur legen?
MUSS ich es dem Briefträger wieder mitgeben und was ist allgemein von der ganzen Sache zu halten da ich irgendwie das Gefühl habe da Straftaten unter falscher Adtesse im Gange sind.

7. Oktober 2017 | 16:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ihr Verdacht, dass hier Straftaten begangen werden, ist nicht von der Hand zu weisen. Die Person hat keinen Anspruch darauf, dass Sie weiterhin Post für sie empfangen, weshalb zur Aufklärung des "Missverständnisses" ein entsprechender Hinweis auch mit vollem Namen für den Postboten am Briefkasten angebracht werden darf. Da die Person ja auch nicht will, dass Sie ihre Post erreicht, erscheint es rechtsmissbräuchlich von ihr, den Hinweis wieder zu entfernen.

Bezüglich des Legens der Post in den Hausflur ist gleichwohl Vorsicht angebracht, solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Post den Fehler zu verantworten hat. Ggf. sollte die Post dem Postboten zurückgegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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