Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ihr Verdacht, dass hier Straftaten begangen werden, ist nicht von der Hand zu weisen. Die Person hat keinen Anspruch darauf, dass Sie weiterhin Post für sie empfangen, weshalb zur Aufklärung des "Missverständnisses" ein entsprechender Hinweis auch mit vollem Namen für den Postboten am Briefkasten angebracht werden darf. Da die Person ja auch nicht will, dass Sie ihre Post erreicht, erscheint es rechtsmissbräuchlich von ihr, den Hinweis wieder zu entfernen.
Bezüglich des Legens der Post in den Hausflur ist gleichwohl Vorsicht angebracht, solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Post den Fehler zu verantworten hat. Ggf. sollte die Post dem Postboten zurückgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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