Handwerker Betrug

19. September 2017 12:03 |
Preis: 40€ Historischer Preis
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Guten Tag,ich habe einen Handwerker mit Badezimmer Verputzen und Fliesen beantragt.Nach zwei Tagen hat er zwei seine Mitarbeiter(Ausländische herkunft-Ukrainer)zu mir geschickt,die sollten meine Wände von restputz säubern und Verputzen was auch getan wurde.Am gleichen Tag ist der Firmen Besitzer bei mir erschienen und bat mich um einen Vorschuss in Höhe von 700 Euro für Material Beschaffung.Die 700 Euro habe ich ihm natürlich gegeben.Der Firmen Besitzer hat mir zugesichert Rechnungen und Kostenvoranschlag mitzubringen.Leider seit dem stellt der Handwerker auf stur(da hat er keine Leute oder ist er selber Krank).Gestern habe ich ihm aufgefordert mein Geld zurückzubringen,seit dem kann ich ihm nicht mehr erreichen.
Was kann ich jetzt machen?

Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:

Rechtliche Möglichkeiten: Sie sollten ihn schriftlich unter Fristsetzung auffordern, die Arbeiten wieder aufzunehmen.
Drohen Sie an, dass Sie nach Fristablauf den Vertrag kündigen werden. Dann müsste er abrechnen und Ihnen ggf. wieder Geld zurück zahlen.

Nun ist das die Theorie. Praktisch gesehen wird es Ihnen nichts bringen, bzw. es ist mit hohem Aufwand und Kosten verbunden, vom Handwerker etwaig zuviel gezahltes Geld zurück zu fordern.
Daher haben Sie mehr davon, wenn er die Arbeiten zu Ende bringt. Setzen Sie daher am besten alles daran, ihn dazu zu bewegen, wieder zu erscheinen. Rufen Sie dauernd an, schreiben Sie, mailen Sie, schreiben Sie sms etc.

Verlangen Sie ggf., dass er zumindestens das (hoffentlich gekaufte) Material Ihnen zur Verfügung stellt.

Sie haben das Stichwort Betrug in Ihre Anfrage geschrieben. Letztlich bleibt Ihnen auch noch, wenn er tatsächlich zu viel kassiert hat und sich überhaupt nicht mehr meldet -auch nach schriftlicher Aufforderung- , die Möglichkeit, ihn anzuzeigen. Die Frage ist aber auch hier, ob Ihnen das den gewünschten Erfolg bringt, nämlich, dass er wieder auf Ihrer Baustelle erscheint.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Draudt
Rechtsanwältin

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