Forderungseinzug aus Italien

27. August 2007 11:43 |
Preis: 65€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internationales Recht


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wollten von einem italienischen Händler Designerbekleidung erwerben.

Der Ablauf war wie folgt geplant:

1. Termin in Italien zur Warenbeschau.
2. Vorabüberweisung zur Terminfixierung.
3. Verbindliche Bestellung nach Warenbeschau und Zahlung des Gesamtbetrages im Voraus.

Tatsächlicher Ablauf.

1.) Überweisung
2.) Terminvereinbarung und Flug gebucht.
3.) Absage seitens des Händlers einen Tag vor Termin.
4.) Vereinbarung ( u.a. durch juristisch aufgesete Vereinbarung im Falle der Schlecht-, Nicht- oder Falschleistung zurücktreten zu können und Geld zurückzubekommen )
5.) Geld überwiesen und auf Lieferung gewartet.

Nachdem wir das Geld vollständig überwiesen haben warteten wir nunmehr auf die Lieferung der Ware. Vollständige Bezahlung am 18.06.07.

Lieferung am 18.07 als Falschlieferung.

Direkte Mitteilung an Verkäufer, der zusicherte das die georderte Ware uns kurzfristig zugehen würde und wir bis dahin die falsche Ware halten sollten.

Nach weiteren erfolglosen Wochen Mitteilung an Verkäufer das wir vom Geschäft zurücktreten wollen und unser Geld zurückhaben wollen.

Verkäufer weigert sich und will stattdessen Ersatzware anbieten.

Diesem haben wir zugestimmt um einen Gerichtsprozess zu vermeiden.

Bis zum heutigen Tage kein passendens Angebot bekommen nur weitere Ausflüchte.

Deswegen sind wir der Überzeugung das wir um einen Gerichtsprozess nicht mehr herumkommen werden.

Im Vorfeld haben wir uns aus Italien einen Handelsregisterauszug kommen lassen und uns wurde bestätigt das es sich um eine eingetragene Firma handelt.

Hier nun unsere Fragen:

Wie würden Sie als Anwälte diese Schilderung von uns im Hinblick auf italienisches bzw europäisches Recht beurteilen, d.h. welches Recht findet Anwendung und wie sieht das italienische Recht die Situation ähnlich dem deutschen Recht und wo wäre der Gerichtsstand wenn nichts weiter vereinbart worden wäre?








Eingrenzung vom Fragesteller
27. August 2007 | 13:24
Eingrenzung vom Fragesteller
27. August 2007 | 14:07
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an.
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER