Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt summarisch beantworte:
Im Hinblick auf eine mögliche Trennung der Wasserversorgung durch Ihre Nachbarin sind vor allen Dingen zwei Dinge entscheidend:
1. Ein Grund für Ihre Nachbarin, den Wasseranschluss zu Ihrem Haus zu trennen, kann sie nicht auf die bislang unbezahlte Rechnung stützen, wenn Sie mit Ihrer Nachbarin eine Ratenzahlung vereinbart haben, und Sie sich an den Zahlungsplan halten. Mir ist mangels Angaben nicht bekannt, was genau Inhalt der Ratenzahlungsvereinbarung ist und ob Sie dem bisher nachgekommen sind. Verneinendenfalls kann Ihre Nachbarin Ihnen grds.eine Frist zur Zahlung setzen und nach fruchtlosem Verstreichen den Anschluss trennen.
2. Sie teilen aber darüberhinaus mit, dass seinerzeit die Wasserversorgung Ihres Grundstücks durch den Brunnen des Nachbargrundstücks widerruflich vereinbart wurde. Hier ist maßgeblich, ob tatsächlich, und wenn ja, welche Frist für einen Widerruf vereinbart wurde. Dieses ergibt sich ggfls. aus den entsprechenden Unterlagen. Ein Widerruf ist, da ja offenbar vereinbart,daher grundsätzlich fristgerecht möglich, auch nach so langer Zeit, wie von Ihnen angegeben und auch dann, wenn Sie die Wasserrechnung vollständig bezahlt haben.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben. Angesichts des Umstandes, dass es hier diverse Vereinbarungen/Verträge gibt, die hier nicht vorliegen, aber wohl relevant sind, empfehle ich Ihnen,einen Anwalt vor Ort aufzusuchen und diesem die Unterlagen vorzulegen.
Mit freundlichen Grüssen
Dorothea Orthaus
Rechtsanwältin
Rechnung u.Wasserrecht
22. August 2007 18:10 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Nachbarschaftsrecht
Wir haben 05.2005 ein Landhaus gekauft wo die Wasserversorgung über den Brunnen der Nachbarin besteht,diese besteht seit 1967 von meinem u.ihren Vorbesitzern auf widerruf Vertraglich vereinbart.Die Kostenabrechnung vom 21.01.2005-5.05.2007 für Wasserprüfung ,Stromkosten,Wasserrecht,Instanthaltungskosten und Chlor, wurde uns Ende Mai 2007 zugestellt.Da wir jährlich unsere Rechnung nach öfter nachfragen nicht bekamen.Da wir die Summe von 937,64 E nicht aufeinmal Zahlen wollten,vereinbarten wir Ratenzahlung und überwiesen 300 Eu.Nach 4 Wochen wurde uns eine Frist von 5Tg gestellt.Wenn nicht würde Sie die Wasserversorgung trennen.Frage:Darf Sie wenn die Wasserversorgun so lange besteht trennen.Wie verhalten wir uns.
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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