Hund geschenkt - Übernahme mit allen Rechten und Pflichten.

21. Januar 2017 00:21 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Ich habe die Möglichkeit, von einem Züchter einen Hund geschenkt zu bekommen, da dieser sich mit seinen Artgenossen im Rudel nicht verträgt. Es kommt immer wieder zu Problemen welche den Züchter dazu bewegen, den Hund abzugeben. Der Hund ist ein reinrassiger Rüde. Ich möchte ihn sehr gerne übernehmen, möchte aber auch jegliche Möglichkeit ausschliessen, dass der Züchter irgendwelche Ansprüche an dem Hund behält. z.B. aufgrund seiner "guten Gene" weiterhin das Recht hat diesen für etwaige Verpaarung zu nutzen. Er wollte ihn nicht kastrieren lassen, was für mich auch nicht in Frage kommt. Die Begründung seinerseits: "Wer weiß ob man den Hund noch brauchen kann..."
Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass er das Tier abgeben möchte damit zu Hause Ruhe einkehrt, wir aber nur als Besitzer und nicht als Eigentümer fungieren sollen. Ich möchte weitere Zucht und Hundeaustellung unterbinden. Dies wurde mit dem Tier zuvor international praktiziert. Er diente lediglich als Deckrüde und um Preise zu gewinnen. Er soll es gut bei mir haben und ein ganz normales Hundeleben führen. Er ist gechipt. Auf diesen Chip ist sicher der Züchter eingetragen oder wie verhält sich das? Ich möchte alleiniger Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten werden. Was ist hierbei zu beachten? Ich wäre auch bereit mich vertraglich zu verpflichten , den Hund keinem anderen Züchter zwecks Paarung o.ä. zur Verfügung zu stellen. Gegebenenfalls auch mit Verpflichtung zur Zahlung einer hohen Geldstrafe. Was muss ich tun damit der jetzige Eigentümer keine Rechte mehr an dem Tier besitzt? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

21. Januar 2017 | 08:01

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Auf dem Chip ist üblicherweise nur eine Kennnummer gespeichert, die über Organisationen wie Tasso mit Namen und Adresse registriert werden kann. In Ihrem Fall sollten Sie einen kurzen Vertrag aufsetzen, in dem der jetzige Eigentümer Ihnen unwiderruflich das uneingeschränkte Eigentum an dem Hund überträgt und auf jegliche Rechte an dem Tier verzichtet und sich verpflichtet, Sie bei der Umregistrierung des Hundes auf Ihren Namen zu unterstützen. In dem Vertrag können auch weitere Punkte geregelt werden, wie z.B. das Verbot der Verwendung zur Züchtung.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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