Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Im Grunde genommen hätte schon Ihr Bruder eine Schenkungssteuererklärung abgeben müssen und hierbei die Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrages an Sie angeben müssen. Ich gehe davon aus, dass dies erfolgt ist. Sie haben nun nach Erhalt des Betrages ebenfalls eine Pflicht zur Fertigung einer Schenkungssteuererklärung, dies ist eine eigene Erklärung, welche mit der Einkommensteuererklärung nichts zu tun hat.
Dem Grunde nach gibt es zwei Möglichkeiten:
Liegt eine Schenkung unter Auflagen vor, so ist von einer Zuwendung Ihrer Großeltern an Sie auszugehen, der Betrag wäre zu erklären, Steuern würden aber nicht anfallen, da der Freibetrag bei 200.000,00€ liegt.
Wurde diese Gestaltung nicht konsequent oder nicht korrekt umgesetzt, so könnte sich eine Steuerpflicht ergeben, da unter Geschwistern lediglich ein Freibetrag von 20.000,00€ besteht.
Welche der Varianten zum Tragen kommt, kann ohne Vertragsprüfung nicht beantwortet werden.
Die Ausgleichszahlung kann im Grunde durch Übergabe in bar oder durch Überweisung erfolgen. Da dem Finanzamt der Sachverhalt bekannt ist, sollten Sie diesen auch nachvollziehbar gestalten, zB durch eine Überweisung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
vielen Dank für die Auskunft.
Auf Nachfrage bei meinem Bruder wurde damals vom Notar das Finanzamt über den Vertrag informiert, jedoch nur um zu prüfen ob eine Grunderwerbssteuer zu zahlen ist. Eine Schenkungssteuererklärung wurde damals nicht abgegeben.
Trotzdem gehe ich davon aus, dass es eine Schenkung unter Auflagen ist, und der Freibetrag auch für mich 200.000,00€ beträgt. Denn im Vertrag ist die Ausgleichszahlung als Verpflichtung an den Erwerber ausgewiesen.
Sollte ich nun nach Erhalt der 45.000,00€ trotzdem eine Schenkungssteuererklärung abgeben und wenn ja - mit Bezug auf den Überlassungsvertrag?
Mit freundlichen Grüßen
Ja, Sie müssen die Schenkung sogar zwingend anzeigen, auch wenn keine Steuerpflicht entsteht, denn auf diese Weise prüft das Finanzamt, ob und inwieweit die Freibeträge ausgeschöpft werden. Den Vertrag sollten Sie beifügen, denn diesen benötigt das Finanzamt zur Prüfung.