Sehr geehrter Ratsuchender,
die Höhe der Kinderbetreuungskosten richtet sich nach § 87 SGB III
.
Zu dieser Vorschruft sind Arbeitsanweisungen vorhanden, die ausführen, dass zum einen die Kosten für einer Tagesmutter übernommen werden können und bei Teilmonaten eine kalendertägige Übernahme erfolgt.
Für Ihren Fall bedeutet dieses, dass die Kosten der Tagesmutter in voller Höhe zu übernehmen sind. Die Kosten der Tagesmutter betragen pro Kind 40,00 € pro Tag. Je nach Monat fallen daher Kosten in Höhe von 120,00 €, bzw. 160,00 € pro Kind an.
Da die Pauschale des § 87 SGB III
aber begrenzt ist auf 130,00 €, werden in auch nur 130,00 € zu zahlen sein.
Die kalendertätige Berechnung halte ich daher auch nicht für berechtigt. Bereits nach einer älteren Entscheidung zur Vorgängervorschrift hat das VG Bremen ( S3 K 2051/08 ) ganz klar auf die Pauschalregelung hingewiesen, die aus Vereinfachungsgründen so eingeführt wurde. Dann aber kommt auch eine kalendertägige Abrechung in Ihrem Fall nicht in Betracht.
Diese ist tatsächlich begrenzt auf Zeiten, in den die Maßnahme auch nur während eines Teil des Monats stattfindet. Das ist hier nicht der Fall, die Maßnahme findet laufend statt. Ein Teilmonat liegt hier nicht vor.
Nach meinem Dafürhalten ist daher die Pauschale zu entrichten.
Sie können den Widerspruch durchaus selber begründen und den Widerspruchsbescheid abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Wie in meiner Fragestellung angegeben, findet die Maßnahme vom 21.10.2016 bis zum 17.11.2017 statt.
Auf Basis meines Verständnisses Ihrer Antwort wären somit im 1. und im 14. Monat der Maßnahme die Kinderbetreuungskosten nach der 1/30 Regel zu erstatten, wobei hierbei nicht die Schultage, sondern vielmehr die Kalendertage seit Maßnahmenbeginn bzw. bis Maßnahmenende für die Berechnung anzusetzen sind, richtig?
Für die Monate 2. bis 13. ist die Pauschale von 130 €/Kind dagegen unabhängig von der Anzahl der Schultage und eventueller Schulferien voll zu entrichten.
Ist dies so korrekt?
Vielen Dank & freundliche Grüße nach Oldenburg
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich kann Ihre Nachfrage kurz beantworten:
Ihre Angaben sind korrekt. Wie von dargestellt, haben sind die Zahlungen zu erfolgen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle