Sehr geehrter Fragesteller,
Herzlichen Dank für Ihre Frage.
Da Sie den Aufenthalt ihres Freundes in den wesentlichen Zügen, beziehungsweise wahrscheinlich bereits kennen, dürfte es auch kein Problem sein, sich mit diesen mit Hilfe Ihrer Anhaltspunkte in Kontakt zu setzen.
Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:
Sie können sich an die Justizvollzugsanstalt direkt wenden. Hier wird man Ihnen die Besuchszeiten nennen und Sie können hier einen Besuchstermin vereinbaren, um ihren Freund zu besuchen, beziehungsweise um nachzufragen, wo er inhaftiert ist. Da die Anzahl der Justizvollzugsanstalten nicht so groß ist, wird es grundsätzlich immer eine Justizvollzugsanstalt sein, die entweder in der Nähe des Tatortes, beziehungsweise verurteilenden Gerichts oder beim Wohnort Ihres Freundes liegt.
Wenn er im Bereich seines Wohnortes eine Straftat begangen hat, können Sie sich auch an das zuständige Gericht wenden. Hier werden sie Auskunft über die Inhaftierung, insbesondere die Dauer in Erfahrung bringen können. Das gleiche gilt für die zuständige Staatsanwaltschaft.
Eine andere Möglichkeit ist es, Freunde oder Verwandte Ihres Freundes, soweit Ihnen bekannt, zu kontaktieren, um den genauen Aufenthaltsort ihres Freundes herauszufinden
Weiterhin können Sie auch das zuständige Einwohnermeldeamt kontaktieren, da die Inhaftierung grundsätzlich an das jeweilige Einwohnermeldeamt weitergegeben wird.
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, stehe ich Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Sie können auch gerne die kostenfreie Nachfrageoption nutzen.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
Www.rechtsbuero24.de
10. August 2007
|
12:10
Antwort
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