Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wenn Sie – wie ich annehme – der Bank nicht das Original des Arbeitsvertrags gegeben haben, sondern nur eine Fotokopie (und diese verfälschten), haben Sie sich jedenfalls nicht wegen Urkundenfälschung strafbar gemacht, da eine Fotokopie keine Urkunde ist.
Einen Betrug zum Nachteil Ihres Arbeitgebers haben Sie ebenfalls nicht begangen, schon weil Sie ihn nicht getäuscht haben.
Gegenüber der Bank, die Sie zu täuschen versuchten, um sich eine bessere Kreditwürdigkeit zu verschaffen, haben Sie allerdings einen versuchten Betrug begangen. Dieser ist gem. § 263 Abs. 2 StGB
strafbar. Gegen Sie kann nunmehr ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durchgeführt werden. Sollte es dazu kommen, sollten Sie einen Strafverteidiger vor Ort mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Fälschung Probezeit im Arbeitsvertrag
31. August 2016 20:28 |
Preis:
32€
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Strafrecht
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Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Hallo ich habe im Bank über Kredit gefragt die verlangen von mir Arbeitsvertrag , den habe ich zugeschikt aber Probezeit gefälscht aus 6 Monate auf 3 , Kredit war abgelebt aber diese Unterlage hat mein Arbeitgeber vom Bank bekommen , und gesehen diese Fälschung , was kann jetzt passiert ? Ist das große Betrug
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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