vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das ist durchaus zulässig, da der Name nicht direkt und ausdrücklich auf diese Heilungsmöglichkeit hinweist. Allerdings sollten Sie bei der Werbung und der Beschreibung der Anwendung und Wirkung entsprechend vorsichtig sein.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller23. August 2016 | 16:22
Herzlichen Dank für ihre Antwort. Welche Beschreibung der Anwendung und Wirkung wären den zulässig?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt24. August 2016 | 01:03
Sehr geehrter Ratsuchender,
jede Beschreibung ist zulässig, die wahrheitsgemäß und zutreffend ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt