Sehr geehrte Mandanten,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Ich gehe zunächst davon aus, dass vorliegend Ansprüche auf Pflegegeldzahlungen in der häuslichen Pflege bezogen werden. Für solche Fälle bestimmt § 34 SGB XI
, wann die Leistungsansprüche vorübergehend ruhen.
Für Fälle eines Krankenhausaufenthalts gilt nach dem dortigen Absatz 2:
"[...] Pflegegeld nach § 37 oder anteiliges Pflegegeld nach § 38 ist in den ersten vier Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung, einer häuslichen Krankenpflege mit Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung oder einer Aufnahme in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 107 Absatz 2 des Fünften Buches weiter zu zahlen [...]."
Da vorliegend ein nur zweiwöchiger Krankenhausaufenthalt ansteht, wird das Pflegegeld also weiter gezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
Pflegegeld bei stationärem Aufenthalt
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Aktuellen Kostenvorschlag |
Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Manuela Fritsch
Guten Morgen.
Wird eigentlich das Pflegegeld der Pflegekasse in vollem Umfang weiterbezahlt, auch wenn die pflegebedürftige Person für zwei Wochen stationär in die Schmerztherapie geht?
Vielen Dank
Bewertung des Fragestellers
2. August 2016 | 11:43
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
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Klasse. Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
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FRAGESTELLER 2. August 2016
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