Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich zum besseren Verständnis § 83 der InsO
zitieren:
"§ 83 Erbschaft. Fortgesetzte Gütergemeinschaft
(1) Ist dem Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen oder geschieht dies während des Verfahrens, so steht die Annahme oder Ausschlagung nur dem Schuldner zu. Gleiches gilt von der Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft.
(2) Ist der Schuldner Vorerbe, so darf der Insolvenzverwalter über die Gegenstände der Erbschaft nicht verfügen, wenn die Verfügung im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115
des Bürgerlichen Gesetzbuchs dem Nacherben gegenüber unwirksam ist."
In Ihrem Fall ist Absatz 2 maßgebend. Danach darf über das als Voerbe erlangte Haus keine Verfügung seitens des Insovenzverwalters erfolgen.
Daraus wiederum folgt, dass Ihre Mutter allein über das Haus auch während des Insovenzverfahrens verfügen kann. Dies allerdings nicht ohne Einbeziehung des Nacherben (Sie und Ihr Bruder), denn unentgeltliche Verfügungen, also Schenkungen, über Grundstücke kann der Vorerbe nur mit Einwilligung der Nacherben vornehmen.
Die avisierte Schenkung ist also möglich. Da die Gläubiger schon nicht in das Haus volstrecken können, besteht auch nicht die Gefahr der Verhinderung der Schenkung durch diese.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
Schenkung von verschuldeten Vorerben an Nacherben
22. Februar 2005 12:53 |
Preis:
35€
Historischer Preis
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Erbrecht
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Rechtsanwalt Christian Kah
Guten Tag,
meine Mutter ging 1995 mit Ihrem Geschäft Pleite und hat 1997 ein Haus geerbt. In dem Testament wurde berücksichtigt, dass meine Mutter Vorerbin ist und mein Bruder und ich Nacherben, somit konnte das Haus nicht gepfändet werden.
Nun ist meine Mutter im zweiten Jahr der Privatinsolvenz und will das Haus an uns Nacherben verschenken.
Ist dies Möglich? Oder werden die Gläubiger meiner Mutter dies mit Schaden verhindern können?
Vielen Dank für die Antwort.
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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