Fahrraddiebstahl in unmittelbarer Nähe

13. April 2016 12:29 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Hallo, mein Fahrrad wurde gestohlen und die Hausratversicherung will nicht zahlen.

Fallschilderung:
Auf dem Weg zu einer Bekannten bin ich am Hauptbahnhof vorbei gefahren und wollte im Spätshop noch schnell was zu trinken einkaufen. Da keine Möglichkeit bestand das Fahrrad im Hbf anzuschließen habe ich es in die Eingangstür gestellt so das ich jederzeit Sichtkontakt hatte. Das Fahrrad war Max 6 Meter von mir entfernt. Als ich an der Kasse in der Reihe stand, war es etwa 4 m linker Hand entfernt von mir. Beim bezahlen habe ich dem Fahrrad den Rücken zugekehrt für etwa 2 Minuten. Innerhalb dieser kurzen Zeit wurde das Fahrrad entwendet. Den Diebstahl habe ich bei der vor Ort anzufindenden Bundespolizei direkt angezeigt. Videomaterial wurde auch gesichert. Darauf ist eindeutig zu erkennen dass das Fahrrad in unmittelbarer und räumlicher Nähe zu mir war. Habe ich in diesem Fall Anspruch auf Schadenersatz da das Fahrrad in räumlicher Nähe zu mir war, oder muss ich das Fahrrad trotz Sichtkontakt anschließen!? Da es ein hochwertiges Bike war hoffe ich auf Schadenersatz. Im Fundbüro wurde auch nichts abgegeben und der Fall ist auch abgeschlossen durch das Amtsgericht. Alle Dokumente eingereicht und Versicherung zahlt nicht.

Bitte um Hilfe, vielen Dank.

13. April 2016 | 14:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

In der Tat hätten Sie das Rad leider abschließen müssen.

Versichert sind stets nur schwere Diebstähle, aber nicht einfache Diebstähle. Als einfacher Diebstahl gilt jeder Diebstahl, bei dem kein Hindernis überwunden werden muß.

In Ihrem Fall mußte kein Hindernis überwunden werden, so dass es als unversicherter einfacher Diebstahl angesehen werden muß.

Etwas anderes gilt nur, wenn die Versicherungsbedingungen auch einfache Diebstähle umfaßt. Aber das ist nicht zuletzt wegen der Reaktion der Versicherung unwahrscheinlich.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 13. April 2016 | 14:52

Hallo, danke für Ihre Antwort. Gibt es denn aber keinen Richtlinie oder ein Urteil welches ein anschließen des Fahrrads bei räumlicher Nähe nicht notwendig macht. Ich meine ich stand ja förmlich an meinem Fahrrad. Es war keine 5 Meter entfernt von mir, und wenn sich dann jemand draufschwingt und schnell wegfährt ist das doch Diebstahl. Wenn mir jemand mein Handy aus der Jackentasche klaut ist das doch nichts anderes, nur das ich in diesem Fall noch nicht mal Beweise dafür habe.

Danke im Voraus für Ihre Mühe.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. April 2016 | 15:40

Sehr geehrter Ratsuchender,

in der Tat ist das Diebstahl. Aber eben nur einfacher Diebstahl, weil das Rad nicht abgeschlossen war. Und deswegen ist dieser einfache Diebstahl leider nicht versichert.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

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