Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst würde ich den Plattformbetreiber bitten, diese Frage als vertraulich zu markieren. Dies hat mehrere Gründe, u.a. daß Sie sich nicht, aber auch Familienangehörige grundsätzlich nicht belasten müssen. Nachdem die Frage in" vertraulich" geändert wurde, würde ich auf die Sache detaillierter zurück kommen.
Vorweg und allgemein darf ich Ihnen einen sehr nützlichen Hinweis geben. Es gibt einen Fachausdruck, der Ihnen - falls sie sich für die Verfolgung entscheiden - hilft. Sie stellen nämlich Anzeige und Strafantrag ' wegen aller in Frage kommender Delikte '.
Hier kommen neben Ordnungswidrigkeitstatbeständen nach dem SGB Straftaten der Insolvenzverschleppung nach InsO sowie Betrug, Urkundenfälschung, Unterschlagung in Mittäterschaft, ggf. in mittelbarer Täterschaft in Betracht, auch als Versuch, ferner Missbrauch von Berufsbezeichnungen, Straftaten aus dem 22. und 23. und 24. Abschnitt des Strafgesetzbuches. Wie Sie sehen, eine ganze Reihe. Der Tatbestand wäre nachvollziehbar unter Vorlage der Aussage und Beweise zur Polizei oder Staatsanwaltschaft einzureichen verbunden mit dem o.g.Antrag sowie auch Strafantrag wegen nur auf Antrag verfolgter Delikte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr RA Asthoff,
vielen Dank für Ihre Richtungsweisung.
Erlauben Sie mir bitte eine Nachfrage:
Es gibt eine Schlüsselfigur in der ganzen Problematik.
Das ist die verantwortliche und gesprächsführende Mitarbeiterin der Zulassungsstelle welche im besagten Termin die Rechtsnachfolge untersagte und mit der besprochen und zugesagt wurde das der Pflegedienst meines Großvaters zunächst ohne Veränderungen weitergeführt wird.
Da die Zulassungsstelle von den übereifrigen Ummeldungen der Mitarbeiter auf die vermeintliche GbR Kenntnis erlangt hatte, wurde zudem besprochen und zugesagt die Ummeldungen wieder auf meinen Großvater rückgängig zu machen.
Die verantwortliche Mitarbeiterin hat zudem aufgrund laufender Geschäftsereignisse meines Großvaters darüber Kenntnis das dieser auch tatsächlich seinen Betrieb fortführte.
Dazu zählen neben der Rechnungslegung u.a. auch erfolgte und in der Pflege notwendige Personalmeldungen an die Zulassungsstellung.
Diese Meldung wurde von meinem Vater für den Pflegedienst meines Großvaters ebenfalls zu einem Zeitpunkt gemacht an dem dieser lt. aktuellen Behauptungen meines Vaters und seinem Steuerberater nicht mehr existierte. Zudem wurden dafür die vermeintlichen Mitarbeiter der GbR verwendet was zusätzlich beweist das diese faktisch weiter für den "alten" Pflegedienst tätig waren.
Das Problem:
Mit einer derartigen Stellungnahme der verantwortlichen Mitarbeiterin bei der Zulasungsstelle über o.g. Tatsachen, läge mir ein Dokument vor welches den Sozialkassen Beweis genug wäre meinen Aussagen zu glauben. Die Folge wäre das Einleiten eines Prüfverfahrens und die Aufforderung an das "alte" Unternehmen die Mitarbeiter ordungsgemäß rückwirkend anzumelden.
Ich habe mir der verantwortlichen Mitarbeiterin bereits mehrfach deshalb gesprochen, jedoch beruft sie sich ohne Diskussionen auf ihre Verschwiegenheitspflicht verweigert somit die erforderliche Stellungnahme.
Frage:
Gibt es einen Weg wonach die verantwortliche Mitarbeiterin dazu angehalten ist diese Stellungnahme abzugeben?
Darf sie sich in Anbetracht der Tatsachen auf die Schweigepflicht berufen?
Die Stellungnahme wäre die einfachste Lösung ohne den großen strafrechtlichen Weg gehen zu müssen.
Vielen Dank.
Ich sehe eine Verschwiegenheitspflicht als Amtsträger nur in den Grenzen der Offenbarungspflicht- im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt sind bei der Zulassungsstelle keine Angaben " anvertraut"! Wenn man die erheblichen Strafvorwürfe sieht, gehe ich davon aus dass sich du Mitarbeiterin bereits bzw spätestens im Ermittlungsverfahren äußern muss! Sie waere also als Zeuge zu benennen und erzählt dann offiziell einen Anhörungsbogen.