ich habe als Firma F bei einem Gebrauchtwagenverkäufer G einen gebrauchten LKW am 11.01.2016 gekauft. Dieser verliert Öl, voraussichtliche Diagnose ist eine undichte Zylinderkopfdichtung. Der Gebrauchtwagenverkäufer hat den LKW von einer vorherigen Firma A gekauft. Diese Firma A hatte den LKW am 26.06.2015 in der Werkstatt W. Dort war ebenfalls schon mal die Zylinderkopfdichtung undicht und wurde dort Instand gesetzt. Rechnung habe ich vorliegen.
Nun zu meiner Frage: habe ich als Firma Anspruch auf Nachbesserung gegenüber der Werkstatt W oder gegenüber einem sonstigen Vertragspartner?
grundsätzlich haben Sie einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer als Vertragspartner.
Aber der Mangel muss bei Übergabe vorhanden gewesen sein. Das müssten Sie nachweisen können. Voraussichtliche Diagnosen helfen da nicht unbedingt.
Weiter darf es nicht zu einer vertraglichen Haftungsbegrenzung oder einem Haftungsausschluss gekommen sein.
Dazu wären die Verträge zu prüfen und ich denke, eine Haftungsbegrenzung oder gar ein Haftungsausschluss wird wohl vereinbart gewesen sein. Aber wie gesagt wäre das genauer zu prüfen.
Gegen die Werkstatt könnte dann ein Anspruch bestehen, wenn Gewährleistungsrechte abgetreten worden sind. Auch dazu wären alle Verträge zu prüfen.