Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben einen Anspruch darauf, dass das Fahrzeug tatsächlich die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit ausweist und bei Übergabe mangelfrei war.
Ich nehme an, dass Ihnen bei Abschluss des Kaufvertrages nicht gesagt wurde, dass das Fahrzeug neue Stoßdämpfer hat. Denn nur dann haben Sie einen Anspruch darauf, dass dies tatsächlich so der Fall ist.
Sind die Stoßdämpfer des Fahrzeuges mangelhaft, was Sie überprüfen lassen sollten, dann haben Sie gegen den Händler einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels aus Gewährleistung gem. § 437 Nr. 1 BGB. Die Fahrzeug Historie allein gibt Ihnen nicht das Recht bzw. den Anspruch auf den Einbau neuer Stoßdämpfer.
Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
P. Dratwa
Antwort
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