Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio

| 23. Juli 2007 18:38 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Wolfram Siemens

Hallo,
mein Fitness-Studio hat die Wochenendöffnungszeiten verlegt und verkürzt, so dass ich kaum noch trainieren kann. (Bisher Samstag 10-15, Sonntag 10-18 Uhr, jetzt Samstag 9-13, Sonntag 9-16 Uhr) Kann ich den für zwei Jahre abgeschlossenen Vertrag jetzt außerordentlich kündigen? Beste Grüße Anja

Sehr geehrte Fragestellerin,

eine derart die Nutzung einschränkende Änderung der Öffnungszeiten stellt eine Vertragsverletzung des Betreibers dar. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund durch Sie sollte aber noch nicht ausgesprochen werden. Zunächst sollten Sie den Betreiber (aus Beweisgründen) schriftlich auffordern, die ursprünglichen Nutzungszeiten wieder herzustellen und ihm hierfür eine Frist setzen. Erst nach erfolglosem Fristablauf können Sie den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfram Siemens, LL.M.
Rechtsanwalt

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Klar, verständlich und ein guter Tipp, so hab ich mir das gewünscht. Vielen Dank!

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