Sehr geehrte Fragestellerin,
eine derart die Nutzung einschränkende Änderung der Öffnungszeiten stellt eine Vertragsverletzung des Betreibers dar. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund durch Sie sollte aber noch nicht ausgesprochen werden. Zunächst sollten Sie den Betreiber (aus Beweisgründen) schriftlich auffordern, die ursprünglichen Nutzungszeiten wieder herzustellen und ihm hierfür eine Frist setzen. Erst nach erfolglosem Fristablauf können Sie den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfram Siemens, LL.M.
Rechtsanwalt
Außerordentliche Kündigung Fitness-Studio
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Wolfram Siemens
Hallo,
mein Fitness-Studio hat die Wochenendöffnungszeiten verlegt und verkürzt, so dass ich kaum noch trainieren kann. (Bisher Samstag 10-15, Sonntag 10-18 Uhr, jetzt Samstag 9-13, Sonntag 9-16 Uhr) Kann ich den für zwei Jahre abgeschlossenen Vertrag jetzt außerordentlich kündigen? Beste Grüße Anja
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