Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund des mitgeteilten Sachverhaltes beanwtorte ich Ihre Frage wie folgt:
Das Guthaben auf dem Sparkonto bedeutet rechtlich für Ihren Vater einen Auszahlungsanspruch in Höhe des Guthabens gegen die Bank zu haben. Es ist also eine Forderung des Insolvenzschuldners. Dies gehört leider ohne jeden Zweifel zur Insolvenzmasse. Eine Freigabe der Summe werden Sie nicht erreichen können, weil Sie den Beweis nicht führen können, dass Geld Ihrem Enkel gehört. Nach Ihrem Vortrag gehört es ihm ja auch gar nicht, sondern ist zur Finanzierung der Ausbildung des Enkels und für den Enkel selbst bestimmt.Es sollte ihm also erst geschenkt werden.
Nach dem Anfechtungsgesetz und den entsprechenden Regelungen sind unentgeltliche Vermögensübertragungen für bis zu 10 Jahre anfechtbar, so dass weite Teile des Geldes ohnehin zu keinem Zeitpunkt zu retten gewesen wären, außer man hätte das Sparbuch frühzeitig abgeräumt.
Anders wäre der Sachverhalt nur zu beurteilen, wenn das Sparbuch auf den Namen des Enkels lauten würde.
Ich bedaure, Ihnen keine für Sie positivere Auskunft geben zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage ist zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.
Mit freundlichem Gruß
Patrick Inhestern
Rechtsanwalt
Antwort
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