Sehr geehrter Fragesteller,
da Ihnen lediglich ein unverbindlicher Liefertermin mitgeteilt wurde, sollten Sie dem Händler nachweislich (EINWURFeinschreiben, nicht Übergabeeinschreiben) eine Frist von z.B. zwei Wochen zur Lieferung setzen. Danach können Sie vom Vertrag zurücktreten und sich anderweitig ein Fahrzeug kaufen. Etwaig anfallende Mehrkosten können Sie ersetzt verlangen.
Sie können natürlich auch den PKW noch später abnehmen und dann Schadenersatz verlangen für die Mehrkosten, die Ihnen aufgrund der Anschaffung / Anmietung des Ersatzwagens entstehen werden.
Da Sie den PKW ja ganz offenbar auch im Winter benutzen möchten, hätten Sie sich ja ohnehin Winterreifen anschaffen müssen. Wenn er jetzt mit Sommerreifen geliefert wird, muss Ihnen allerdings die Möglichkeit gegeben, vor Ort beim Händler die selbst angeschafften oder ggf. noch vom Vorfahrzeug vorhandenen Winterreifen aufzuziehen, bevor Sie vom Hof fahren.
Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann ich ohne genaue Kenntnis der Gründe für den Lieferverzug nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Vielen Dank für die rasche Antwort. Bitte werden sie bezüglich der folgenden Punkte noch etwas konkreter:
- Zeitraum: gilt bereits das Überschreiten des bei Vertragsannahme (12.5. + 12 Wochen) genannten Liefertermins oder die Auftragsannahmebestätigung (KW50/2015)?
- Wieso durfte man sich 9 Wochen für die Auftragsbestätigung Zeit nehmen? Ist das nicht bereits (grob) fahrlässig?
- Mehrkosten für Kauf eines anderes Autos: Was ist ein vergleichbares Auto? Kann ich eine andere Marke mit den gleichen Ausstattungsmerkmalen wählen? Z.B. New Passat --> Audi A6 (Jahreswagen)? Gibt es einen Höchstbetrag? Prozent?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Da sämtliche Liefertermine unverbindlich waren, müssen Sie eine Frist setzen, um Verzug eintreten zu lassen.
Es ist sicherlich kaufmännisch nicht in Ordnung, wenn Sie erst nach neun Wochen eine Auftragsbestätigung erhalten. Wenn aber der Produktionsauftrag bereits anlässlich der Bestellung erteilt wurde, wäre dies nicht kausal für die Verzögerung.
Da man sich trefflich darüber streiten kann, was ein vergleichbares Auto ist, sollte das Ersatzfahrzeug möglichst identisch sein. Letztlich geht es hierbei um die Preissteigerung, wenn Sie jetzt eine Neubestellung tätigen oder ein bereits fertig produziertes ähnliches Fahrzeug kaufen, das bei einem anderen Händler abholbereit steht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Scheibeler