in 2014 hatte ich einen Immobilienfonds aus dem Zweitmarkt gekauft und den Kaufpreis sofort auf ein Treuhandkonto bezahlt.
Aufgund der Fondsbedingungen sollte die Übertragung erst zum 01.01.2016 erfolgen. Wobei ggf. Ausschüttungen (die nicht erfolgt sind) bereits ab Kauf mir zustanden.
Im laufenden Jahr haben die Gesellschafter (also ohne mein Mitbestimmungsrecht, da dieses erst ab 2016 bestanden hätte) dem Verkauf der Immobilie zugestimmt und der Verkauf erfolgte noch in 2015. Zum 01.01.2016 würde nun der Fonds in Liquidation übertragen.
Der Verkauf der Immobilie war nicht in meinem Sinn und ich möchte keinen Fonds übernehmen, der kein Anlagevermögen mehr besitzt.
Kann ich dem Übertrag noch Widersprechen ?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
VerkaufVerkauf BGB
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ohne die den Fall betreffenden Unterlagen geprüft zu haben, ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich, doch dürfte hier wegen der im Nachhinein eingetretenen schwerwiegenden Änderungen eine Störung der Geschäftsgrundlage im Sinne von § 313 BGB
vorliegen. Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Fall, wenn nicht ernsthaft bezweifelt werden kann, dass „eine Partei den Vertrag bei Kenntnis der Änderung nicht oder nur mit anderem Inhalt abgeschlossen hätte". Als Rechtsfolge kann zumindest eine Anpassung, bei Unzumutbarkeit sogar eine Auflösung des Vertrages im Wege des Rücktritts (§ 313 Abs. 3 BGB
) verlangt werden.
Zu untersuchen wäre auch, ob der Vertrag angefochten werden kann, etwa aufgrund arglistiger Täuschung, § 123 BGB
.
Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Detailprüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.