Bürgschaft

17. Juli 2007 12:33 |
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Kaufrecht


Habe 1988 mit meiner Schwester ein Haus gekauft. 1989 hat unser Bruder und der Freund meiner Schwester eine über dinglich und persönlich vollstreckbares Schuldversprechen unterschrieben.
( unter Punkt4. Die vorstehende Hatungsübernahme/mit Vollstrechunksunterwerfung darf die Gläubigerin, Die Deutsche Genossenschafts Hypothekenbank AG, nur zur Sicherung des von ihr derzeit gewährten und zusätzlich durch die oben bezeichnete Grundschuld abegesicherten Darlehens in Anspruch nehmen. Als sicherheit für den Fall einer etwaigen Inanspruchhahme aus der obigen Haftungsübernahme treten die Eigentümer sämtliche Rechte und Ansprüche, welche ihnen aus der oben erwähnten Grundschuld gegenüber der Gläubigerin zustehen, sicherungshalber an den Bruder und den Freund der Schwester ab. Diese Abtretung soll der Grundschuldgäubigerin angezeigt werden.

1994 wurde ich alleine neue Eigentümerin dieses Hauses.

Das Haus wurde dieses Jahr zwangsversteigert.
Nun bekamen die zwei Männer ein Schreiben des Kreditinstitutes auf Zahlung der Restschuld.

Können die Männer in Anspruch genommen werden? Das Haus wurde doch an einen dritten weiterverkauft.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Vorbehaltlich einer genauen vertraglichen Prüfung sind Ihr Brunder und der Freund Ihrer Schwester zur Zahlung der Restschuld verpflichtet.
Es liegt nach Ihren eigenen Angaben ein Schuldversprechen vor, welches zur Sicherung des genannten Darlehens gedacht war und nun durch die Bank in Anspruch genommen wird.
Der Verkauf des Hauses ändert an der noch offenen Restschuld nichts.

Grundsätzlich empfehle ich Ihnen, einen Kollegen vor Ort zu kontaktieren, welcher bei Verhandlungen mit der Bank hilfreich sein kann. Dies ist selbstverständlich auch abhängig von der Höhe der Forderung sowie von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Personen, was sich meiner Kenntnis entzieht.

Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Günthner
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 17. Juli 2007 | 13:31

das Haus hat bei der Zwangsversteigerung 155.000€ eingebracht. Die Summe der Grundschuld/Bürgschaft 80.000€. War im Grundbuch an erster Stelle eingetragen. Wird mit dem ersteigertem Geld nicht erst die Darlehen an erster Stelle im Grundbuch getilgt?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Juli 2007 | 16:35

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Nachfrage.
Vorab möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass Ihre Bewertung vor Beantwortung dieser Nachfrage erfolgt ist und ich dies somit nicht nachvollziehen kann.
An einem Arbeitsalltag sollten Sie dem bearbeiteten Rechtsanwalt etwas Zeit geben, da dieser auch noch Mandate vor Ort zu betreuen hat.Ihren Ärger auf eine unbeantworte Nachfrag könnte ich nach 2 Tagen verstehen, nach 3 h(!!) ist dies - gelinde gesagt - unverhältnismäßig.
In Ihre Frage selbst hatten Sie nicht den ersten Rang der Grundschuld sowie die Zahlen erwähnt- ja, hier erfolgt eine Befriedigung nach einer Rangordnung, so dass die Forderung der Bank unberechtigt sein kann und Sie bei der Bank um Aufklärung bitten sollten.


Mit freundlichen Grüßen

Günthner
Rechtsanwalt

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