Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Vollstreckungsbescheid bezüglich einer Bürgeninanspruchnahme.
Aus objektiven Gründen liegen mir keinerlei Unterlagen über den Sachverhalt vor, habe diese aber jetzt sofort angefordert. Da ich gar nicht weiß, ob der Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht, bin ich auch nicht in der Lage zu entscheiden, ob ein Einspruch meinerseits berechtigt ist oder nicht.
Meine Frage: Kann man beim Gericht eine vorläufige Aussetzung des Verfahrens beantragen, bis man notwendige Unterlagen erhalten hat?
nein, eine solche Aussetzung kann man nicht beantragen.
Sie sollten schnellstens Einspruch einlegen und dabei die Einspruchsfrist beachten. Ansonsten wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und dann können Sie dagegen NICHTS mehr unternehmen. Nach dem Einspruch können Sie immer noch die Berechtigung der Forderung prüfen und notfalls (falls die Forderung berechtigt ist) den Einspruch später zurück nehmen.
Allerdings müssen Sie bereits jetzt mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen, da es vor dem Vollstreckungsbescheid einen Mahnbescheid gegeben haben muss, gegen den Sie offensichtlich keinen Widerspruch eingelegt haben. Der Vollstreckungsbescheid, der nun ergangen ist, kann als Grundlage für eine Pfändung dienen, da er die Wirkung eines vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteils hat.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
info@kanzlei-plewe.de
Rechtsanwältin Karin Plewe Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht