Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Anspruch auf Löschung besteht tatsächlich bei Krediten bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der vollständigen Rückzahlung gespeichert.
Somit sehe ich derzeit keine Möglichkeit, vorher eine Löschung vorzunehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sofortige Löschung erledigter Schufa Einträge
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Datenschutzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Zusammenfassung
Löschung Daten Schufa
Löschung Daten Schufa
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich versuche den Fall kurz dar zu stellen (es geht nicht um mich, daher ab und zu nur ca. Angaben):
Es existieren in der Schufa zwei Abwicklungskonten, eines über ca. 350.000 €, das andere über 65.000 €. Sie resultieren aus einer uralten Geschichte (GbR-Gesellschafter hat sich ca. in den 1990er mit einem gemeinsamen Kredit aus dem Staub gemacht). Es gab einen langen Rechtsstreit, die Sache ruhte oft über Jahre. Vor ca. 4-5 Jahren hat die Bank die Forderung verkauft, im Januar 2012 wurde sich mit dem neuen Gläubiger auf einen Betrag verglichen und dieser wurde bezahlt. Beide Abwicklungskonten stehen daher auf "Forderung ausgeglichen" mit dem Datum 14.02.2012.
Im Jahre 2014 wurde eine Löschung der Einträge erbeten, da alle Banken neue Kredite deswegen ablehnen. Die Schufa hat dies abgelehnt, Einträge würden nach Erledigung noch 3 Jahre gespeichert werden und könnten in speziellen Fällen auch danach noch gespeichert bleiben. Da damals kein akuter Handlungszwang bestand, wurde die Sache nicht weiter verfolgt.
Aktuell ist jedoch sehr dringend da zeitnah ein Kredit notwendig ist (Steuerrückzahlung der Firma). Die Bank sagte jedoch, dass die beiden Schufa Einträge ein "KO-Kriterium" seien. Wenn die Einträge gelöscht werden, wäre ein Kredit wahrscheinlich möglich.
Wir möchten nun natürlich die beiden Einträge so schnell wie möglich gelöscht haben. Die Erledigung ist nun beinahe 4 Jahre her und eine Notwendigkeit der Speicherung dürfte daher nach BDSG nicht mehr vorliegen bzw. in keinem Verhältnis zum Nachteil des Betroffenen stehen (Zwangspfändung durch's Finanzamt da keine Kredite möglich).
Sehen Sie eine Möglichkeit, die Einträge 1. löschen zu lassen, sodass keinerlei Rückschlüsse mehr gezogen werden können und 2. dies so schnell wie möglich machen zu lassen?
Ich hoffe die Angaben sind ausreichend, vielen Dank im Voraus.
PS: Ich scheue keine Paragraphen oder Rechtstexte. Meiner Erfahrung nach, wird man erst Ernst genommen, wenn ein Anwalts-Logo auf dem Schreiben ist...
Daten Daten Löschung Schufa
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