Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob für den Verkauf des geerbten Grundstückes Spekulationssteuer anfällt oder nicht, hängt davon ab, wann Ihr Vater das Grundstück aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt hat (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG
).
Die Spekulationsfrist beginnt ab Entnahmezeitpunkt aus dem Betriebsvermögen (Dies gilt aber nur für Entnahmen ab dem Veranlagungszeitraum 1999).
Sofern die Veräußerung außerhalb der 10-Jahres-Frist nach der Entnahme aus dem Betriebsvermögen erfolgt, bleibt der Verkauf für Sie steuerfrei.
Ich hoffe, Ihnen eine erste Orientierung gegeben zu haben.
Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Spekulationssteuer ???
11. September 2015 21:25 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Steuerrecht
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Rechtsanwältin Monika Gansel
Guten Tag,
ich habe 2008 von meinem Vater ein Grundstück vererbt bekommen. Mein Vater musste das Stück aus dem Betriebsvermögen (ehemalige Landwirtschaft) entnehmen.
Nun möchte ich das Grundstück verkaufen und wollte fragen, ob ich 10 Jahre warten muss wegen der o.g. Steuer oder ich nun doch steuerfrei verkaufen kann.
Vielen Dank.
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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