Das Gericht hat eine Betreuung gegen mich angestrengt mit dem Ziel einen
Berufsbetreuer, in meinem Fall einen Rechtsanwalt einzusetzen der dann meine Angelegenheiten regeln soll. Das Gericht hat mir schon eine Mitarbeiterin vom Sozial-
dienst zur Begutachtung sowie einen Psychologen geschickt.
Das Gericht hat um umgehende Übersendung einer Vollmacht eines Rechtsanwaltes
gebeten. Ich habe bisher meine Sachen allein geregelt und hatte auch eine Rechtsanwältin welche aber nicht tätig wurde. Ich möchte keine Betreuung und das die Sache so schnell wie möglich gestoppt bzw. beendet wird.
Sie müssen keinen Anwalt oder eine Anwaltin beauftragen. EineAnwaltszwang besteht nicht.
Wenn das Gericht aber schon darauf hinweist, dass Sie eine anwaltliche Vollmacht beibringen sollen, wird zumindest eine Untertsützung erforderlich sein.
Insbesondere sind auch die Gutachen zu prüfen.
Ich rate Ihnen dringend einen Anwalt auch zu beauftragen, damit ds Verfahren in Ihrem Interesse geführt werden kann.
Gerade weil Sie auch keine Betreuung wollen, müssten bereits nach dem Gesetz besondere Voraussetzungen vorliegen, um überhaupt eine Betreuung einzurichten. Auch darauf ist zu achten.