Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ansprüche auf Sozialleistungen (hier Witwenrente)verjähren gem. § 45 SGB I
nach 4 Jahren.
Das bedeutet, dass Sie 4 Jahre rückwärts beanspruchen können. Alles davor ist verjährt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Witwenrente Nachzahlung
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Sozialversicherungsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.
Zusammenfassung
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren nach 4 Jahren.
Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren nach 4 Jahren.
Mein Mann ist 2005 verstorben, habe bis 2010 Witwenrente erhalten. Die Zahlung wurde 2010 eingestellt, weil keine Einkommensnachweise erbracht habe.
Wenn ich jetzt alle Nachweise erbringe und die Wiederaufnahme der Zahlung beantrage,
wie viele Jahre kann dann die Witwenrente nach gezahlt werden
MFG
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Rente Rente Zahlung Nachzahlung
Rente Rente Zahlung Nachzahlung
Bewertung des Fragestellers
5. Juli 2015 | 11:11
Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?
Wie verständlich war der Anwalt?
Wie ausführlich war die Arbeit?
Wie freundlich war der Anwalt?
Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
"
Schnelle und kompetente Antwort, Hinweis auf den Paragraphen.
Preis - Leistung - sehr gut
FRAGESTELLER 5. Juli 2015
/5,0