Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
So skurril ist der Fall, den Sie hier schildern, gar nicht. Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die sich berufen fühlen, im Straßenverkehr den Hilfssheriff zum Besten zu geben. Manchmal ist dieses Verhalten einfach nur dümmlich und lächerlich, manchmal aber auch, so wie in dem hier geschilderten Fall, gefährlich. Die Ursachen und die Motivation für ein dermaßen hirnloses Verhalten sind unterschiedlich: Einerseits spielen Alkohol- und Drogenkonsum eine Rolle, andererseits sind es temporäre Aussetzer, die auf Frust und Ärger im Beruf oder in der Familie zurückzuführen sind. Und schließlich gibt es noch die selbsternannten Vorbilder, die meinen, das Maß aller Dinge zu sein und die in einem krankhaften Erziehungswahn die Bereitschaft aufbringen, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
2.
Die „Blockflöte", deren Verhalten Sie schildern, hat sich einer Nötigung und Verkehrsgefährdung schuldig gemacht. Darüber wird man nicht diskutieren müssen.
Problematisch ist es aber eher, dem „Oberlehrer" seine Taten nachzuweisen. Im Fall einer Strafanzeige sind sie der (einzige) Zeuge. Ob es im Fall einer Strafanzeige beispielsweise zu einer Anklage kommt, wird entscheidend davon abhängen, wie sich der „Schwachmat" hinsichtlich seines Verhaltens einlässt.
Glücklicherweise sind solche Vorfälle sehr selten, allerdings halte ich es in Ihrem Fall aufgrund des schwerwiegenden verkehrsgefährdenden Verhaltens des Zeitgenossen durchaus für angebracht, Strafanzeige zu erstatten. Vielleicht wird einem derartig untauglichen Verkehrsteilnehmer im Rahmen des Ermittlungsverfahrens vor Augen geführt, wie idiotisch sein Verhalten ist. Ob es letztlich fruchtet, kann man selbstverständlich nicht vorhersagen.
3.
Vor diesem Hintergrund haben Sie letztlich zwei Möglichkeiten:
Sie können sich sagen, die Dummheit der Menschen sei wohl grenzenlos, und die Sache dann auf sich beruhen lassen.
Wenn Sie die Mühe nicht scheuen, können Sie allerdings auch, am besten schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft, Strafanzeige erstatten. Wenn die Ermittlungsbehörden die Sache dann nicht aus reiner Bequemlichkeit "unter den Tisch kehren", könnte eine Strafanzeige durchaus ein sinnvoller Beitrag dazu sein, solchen Mitmenschen ihre Borniertheit vor Augen zu führen.
Dass Sie sprachlos sind, kann man jedenfalls gut nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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