verbreitung privater videos

29. Juni 2007 12:43 |
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Schadensersatz


Guten Tag,

Es wäre sehr freundlich, wenn mir in dieser unangenehmen Situation weitergeholfen werden könnte:

Ein früherer Partner hat heimliche Handy - Videoaufnahmen (Bettszenen) seinen Arbeitskollegen gezeigt. Dies liegt zwei Jahre zurück.

Nun kam mir das allerdings zu Ohren, weil ein Arbeitskollege mich darauf aufmerksam machte, er hatte mich anhand der Videos wiedererkannt.
Dies ist sehr peinlich, und ich weiß auch nicht, wievielen Kollegen er das noch gezeigt hat.
In diesem einen Fall ist es allerdings vom Arbeitskollegen bewiesen bzw bezeugt.
Auf Nachfragen hin, hat dies mein Exfreund auch per SMS zugegeben.
Reicht dies aus, um zur Polizei zu gehen, und eine Anzeige zu erstatten?

MfG

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und möchte diese auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

Sie haben nunmehr zwei Möglichkeiten:
Zum einen können Sie zur Polizei gehen und dort einen Strafantrag wegen Beleidigung stellen. Dies müssen Sie allerdings innerhalb von drei Monaten seit Ihrer Kenntniserlangung von der Tat machen. Dabei sollten Sie Ihr Handy mitnehmen, um die Geständnis-sms vorlegen zu können. Auch können Sie dort den Arbeitskollegen als Zeugen benennen. Dies reicht zumindest aus, damit Ermittlungen aufgenommen werden. Ob Ihr früherer Partner letztendlich verurteilt wird, kann ich nicht beurteilen, das hängt auch davon ab, wie er sich im weiteren Verlauf Ihnen gegenüber verhält.

Zum anderen können Sie Ihren früheren Partner auffordern, das Herumzeigen der Videoaufnahmen ab sofort unterlassen und ggf. Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld verlangen, weil Sie ja besonders betroffen sind, da die Aufnahmen Ihren Arbeitskollegen gezeigt wurden. Ob und wie hoch ein solches Schmerzensgeld sein kann, sollten Sie am Besten mit einem Anwalt vor Ort klären, der dann die genauen Voraussetzungen prüfen kann.

Ich hoffe, Ihnen die hier nur mögliche erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -

Rückfrage vom Fragesteller 29. Juni 2007 | 15:34

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Da ich bisher noch nie einen Rechtsstreit o.ä. in die Wege geleitet habe, würde ich gerne wissen, welche Kosten ich vorerst übernehmen muß, wenn ich den Fall einem Anwalt weitergebe ?

Mit freundlichen Grüssen,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Juni 2007 | 15:47

Die Kosten für den Rechtsanwalt richten sich nach dem Streitwert, weshalb ich Ihnen dazu keine genaue Angaben machen kann.

Allerdings kann ein Anwalt für die Erstberatung gegenüber einem Verbraucher nicht mehr als 190 EUR netto verlangen. Wenn Sie sich anwaltlicher Beratung bedienen, sollten Sie daher bereits zu Beginn des Gespräches offen die Kostenfrage diskutieren.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Maldonado
- Rechtsanwältin -

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