Streit um den Hund

26. Juni 2007 05:25 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich glaube ich muss erstmal die Vorgeschichte erzaehlen, bevor ich zur eigentlichen Frage komme: Ich war schwanger und hatte einen Abbruch. Da mich das doch mehr mitgeommen hatte als ich dacht und ich damit nicht umgehen konnte, beschloss ich, mich in etwas anderes reinzusteigern. Ich ueberzeugte also meinen Freund, einen Hund zu kaufen. Ich suchte ihn aus er bezahlte ihn zwar, sagte aber, es sei meiner. Als Ausgleich kaufte er sich dann fuer sich noch etwas teures. In Gegenwart von Freunden hat er oft betont und gesagt, dass es mein Hund sei. Nun ging ich fuer einen Monat ins Ausland und er trennte sich in der Zwischenzeit von mir, quartierte mich aus seiner Wohnung aus und sagte mir, dass er den Hund behalte, denn es waere ja klar gewesen, dass es in der Beziehung unser Hund ist aber nach der Trennung seiner!. Wir haben den Hund von meinem Onkel gekauft, es gibt keinen Kaufvertrag, er steht bei der Hundesteuer als Besitzer drin, aber bei der Haftpflicht, dem Tierarzt und Hundeschule stehe wir als gemeinsame Besitzer drin. Ich lebe jetzt wieder bei meinen Eltern die ein Haus mit Garten haben, er lebt mit unserem Hund in einer Einzimmerwohnung. Ich leide schrecklich, da er mir den Hund nicht verkaufen moechte und mich den Hund nicht einmal sehen laesst. Nun meine Frage, habe ich irgendeine Chance den Hund zurueck zubekommen?

26. Juni 2007 | 08:49

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:


Ihr Hund stellt eine Sache im Sinne von § 90a BGB dar. Wenn Ihnen diese Sache von Ihrem Ex-Freund auf Dauer als eigene überlassen worden ist (in Ihrem Fall spricht viel für eine Schenkung gemäß §§ 516 ff. BGB ) – und es hierfür Zeugen gibt – kann eine Herausgabeklage über § 985 BGB erfolgreich sein. Da ja betont worden ist, dass es Ihr Hund sei, kann dies durch die Freunde bewiesen werden (sofern diese sich an die Aussage erinnern). Auch kann Ihr Onkel ggf. als Zeuge dienen. Wenn keine Zeugen vorhanden sein sollten, wird es schwieriger, da die Dokumente wegen der Abführung der Hundesteuer eher für die Gegenseite sprechen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick zu Ihrem Problem geben.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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