Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Der Jahresüberschuß bzw. ein Fehlebetrag aus der Bilanz entspricht nicht zwingend dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Denn außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
2. Es gelten hier rein steuerrechtliche Regelungen. Mir erscheint es als wahrscheinlich, dass Sie mit dem Programm einen handelsrechtlich zutreffenden, jedoch nicht den steuerrechtlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss erstellt haben. Ohne Einsicht in die Daten kann dieses Ergebnis jedoch nur eine Einschätzung sein. Ich rate Ihnen daher, einen Steuerberater aufzusuchen oder aber ggf. über den Support des Anbieters Ihrer Software zu einer Lösung zu gelangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Antwort, die mir allerdings nur bedingt weiterhilft bzgl. der Frage wie der Ausgleich herzustellen ist, daher folgende Nachfrage:
- Ich bekomme ja den Hinweis, dass die Eröffnungsbilanz nicht ausgegelichen ist (nehmen wir als Beispiel - 1.000 €). Bei der Erstellung der E-Bilanz ist das Passiva genau um diesen Betrag höher als das Aktiva. (Es gibt Verbindlichkeiten aus dem Vorjahr gegenüber der Bank und Lieferanten sowie einen positiven Warenbestand und AV, im laufenden Geschäftsjahr mehr Entnahmen als Einlagen).
Kann also der Ausgleich über die Buchung 880 an 9000(SKR03)über 1.000 € hergestellt werden - dann habe ich laut Programm die ausgeglichene Eröffnungs- und E-Bilanz. Oder ist hier anders zu buchen?
Vielen Dank und viele Grüße
Sehr gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Was hier zu buchen ist, kann ohne Prüfung des Programmes und Ihrer sonstiger Buchungen gerade nicht sinnvoll beantwortet werden. Natürlich könnten Sie die von Ihnen beschriebene Buchung einfach vornehmen, um die Salden von Aktiv- und Passivseite auszugleichen. Da Sie hierbei jedoch das variable Kapital ansprechen greifen Sie unmittelbar in steuerrechtlich relevante Vorgänge ein und verfälschen diese. Bitte beachten Sie, Einlagen und Entnahmen sind steuerlich an vielen Punkten zu berücksichtigen (bspw. Auswirkungen bei Überentnahmen, Beschränkung des Schuldzinsenabzuges) insofern hilft Ihnen diese Buchung zwar "technisch", verfälscht aber Ihre Finanzbuchhaltung bzw. Ihren Abschluss. Insofern hilft hier nur eine dezidierte Prüfung, was tatsächlich bei Ihnen bzw. der Fibu oder dem System schief gelaufen ist. So leid es mir tut, es sieht hier deutlich nach einer Abweichung von Steuerrecht und Handelsrecht aus und eine schlichte Umbuchung kann dieses Problem nicht lösen.