Aufenthalt zur Arbeitssuche
| 16. März 2015 09:30
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Preis:
38€
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Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Guten Tag,
ein guter Freund von mir und meinem Mann lebt und arbeitet in der Türkei. Es hat dort Bergbau-/Tiefbauingenieurwesen studiert (Grundstudium 4 Jahre, Masterstudium 2 Jahre). Seit letzten September arbeitet er an einer privaten Universität in der Türkei und lernt parallel Deutsch (aktuelle Level A2)
Sein Ziel ist es nun nach Deutschland zu kommen, um hier zu arbeiten, sowohl aufgrund der politischen als auch der arbeitsmarktlichen und arbeitsrechtlichen Lage in der Türkei. Seine beiden Studiengänge hat er an staatlich anerkannten Universitäten absolviert, die auch in anabin verzeichnet sind und wir haben seinen Ingenieurstitel bereits in Baden-Württemberg von der zuständigen Behörde anerkennen lassen. Da diese sich auf die Angaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen stützt, gehe ich davon aus, dass eine separate Zeugnisbewertung der ZAB nicht notwendig ist.
Meine eigentliches Thema ist nun folgendes:
Ich habe mich durch die §§ des Aufenthaltsgesetzes und der Beschäftigungsverordnung durchgeackert und wir haben uns dafür "entschieden", dass er einen Aufenthalt zur Arbeitssuche (AufenthG § 18c
) beantragt. Nachdem ich mich dann jedoch bei der deutschen Botschaft in Ankara nun zu den Voraussetzungen informiert habe, war ich etwas verwirrt, da hier explizit eine Einladung eines Arbeitsgebers verlangt wird (siehe http://www.tuerkei.diplo.de/contentblob/4281632/Daten/2567039/arbeitsplatzsuchemehr90tage.pdf). Die Erfahrung zeigt aber, dass Arbeitgeber in diesem Bereich den fehlenden Aufenthalt als Ablehnungsgrund nehmen. Was können wir hier also tun? In der gesetzlichen Grundlage habe ich nichts davon gelesen, dass für ein Visum zur Arbeitssuche bereits ein interessierter Arbeitsgeber vorhanden sein muss!
Der Bereich Bauingenieurwesen ist zwar (noch) auf keiner Mangelliste verzeichnet, aber in den nächsten 10 Jahre wird dies sicherlich eine potenzieller "Mangelberuf" - zumindest im Süden des Landes.
Was würden Sie uns raten? Geht eine Visabeantragung auch ohne Einladungsschreiben vom Arbeitgeber?
Bewertung des Fragestellers
16. März 2015 | 10:07
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Die Antwort war kurz und bündig, hat die Frage aber vollständig beantwortet, meine Vermutung bestätigt und war verständlich. Ich habe also nichts auszusetzen. Die Antwort erfolgte bereits nach einigen Minuten und das obwohl ich einen relativ geringen Einsatz geboten habe. Vielen Dank dafür.
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