Verjährung Bußgeld Cannabis

23. Januar 2015 16:21 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren

ich wurde am 28.07.2014 angehalten.

Bei Kontrolle:
- habe Cannabis Konsum eingeräumt ( 2Tage vorher)
- Auto stehen gelassen, Führerschein 3Tage abgegeben
-Urintest verweigert
- gezittert, Pupillen erweitert

Auf der Wache:
- Blutprobe ( zugestimmt)
- Arzt hat nichts festgestellt

Bei Anhörung:
- gelegentlicher Konsum eingeräumt


Dann Strafanzeige wegen Drogenfahrt und Besitz:

Anwalt hinzugezogen, eingestellt am 22.09.2014.

Von den Blutwerten habe ich noch nichts gehört.

Hier meine Fragen:

-Bis wann muß ein Bußgeldbescheid kommen?

- Wie lange hat die Führerscheinstelle Zeit ein Drogenscreening usw. einzuleiten?

Gruß

24. Januar 2015 | 14:47

Antwort

von


(87)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Frage:
"Bis wann muß ein Bußgeldbescheid kommen?"

Es liegt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 StVG vor. Diese kann mit Geldbuße bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Bei erstmaliger Ahndung erwarten Sie 500 € Geldbuße, 2 Punkte im FAER sowie ein Monat Fahrverbot.
Demnach beträgt die Frist zur Verfolgungsverjährung gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 OWiG zwei Jahre. Die verkürzte Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG (3 bzw. 6 Monate) greift hier leider nicht ein. Diese gelten beispielsweise bei Geschwindigkeitsüberschreitungen.


Frage:
"Wie lange hat die Führerscheinstelle Zeit ein Drogenscreening usw. einzuleiten?"

Die Fahrerlaubnis Behörde hat mehrere Möglichkeiten zu reagieren: Drogenscreening, Fachärztliches Gutachten, MPU. Schlimmstenfalls droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Rechtsgrundlage ist § 14 FeV (Fahrerlaubnisverordnung). Eine spezielle Frist, innerhalb derer die Anordnung erfolgen muss, ist darin nicht normiert.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Grasel
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mathias Grasel
Fachanwalt für Strafrecht

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