Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst möchte ich mich für Ihre gestellte Frage bedanken und diese in Anbetracht Ihres geschilderten Sachverhalts und Ihres Einsatzes kurz wie folgt beantworten.
Sollte sich wahrhaftig herausstellen, dass der Vermieter das Fahrzeug nicht regelmäßig und sachgerecht gewartet hat, so besteht die Möglichkeit, dass eine Haftung dem Grunde nach, d.h. gänzlich ausgeschlossen ist, weil bereits keine Anspruchsgrundlage besteht oder aber zumindest der Anspruch der Höhe nach aufgrund eigenen Verschuldens des Vermieters gekürzt werden muss.
Um Ihre Frage jedoch konkret beantworten zu können, würde ich Sie zunächst bitten, mir den Mietvertrag samt Allgemeinen Geschäftsbedingungen per email zu übersenden, so dass ich zunächst einmal eine grundlegende Frage klären kann, ob gegenüber Ihrer Person überhaupt ein Anspruch auf Haftung besteht.
Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kugler
Rechtsanwalt
Zum Abschluss möchte ich Sie noch auf Folgendes ausdrücklich hinweisen:
Diese Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich diese Auskunft lediglich auf die Informationen, die mir Rahmen der Sachverhaltsschilderung zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine umfassende verbindliche Beratung unerlässlich. Deshalb weise ich Sie ausdrücklich daraufhin, dass diese Leistung nicht im Rahmen der Online-Beratung erbracht werden kann.
Bitte beachten Sie auch bei der Beantwortung Ihrer Nachfrage. Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Darüber hinaus ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Schon daraus ist erstichtlich, dass diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen kann. Ich bitte Sie dies stets zu beachten!
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Kugler
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