Besuch aus Rumänien

| 24. Mai 2007 11:44 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich und meine Frau sind deutsche Staatsangehörige.
Meine Schwiegermutter (82) ist rumänische Staatsangehörigkeit und wird uns demnächst besuchen (keine Arbeit). Sie hat ein Flugticket bei TAROM gekauft, Einreisedatum 10.06.2007 und Ausreisedatum 10.09.2007. Ich werde morgen eine Reiseversicherung von 3 Monate bei ADAC abschließen (10.06.2007-09.09.2007), eine Reiseversichenrung für 4 Monate ist wesentlich teuerer, andere Versicherungsdauer ist nicht möglich.
Die 1.Frage: darf Sie mehr als 90 Tage bei uns wohnen?
Die 2.Frage: Sie ist für den 10.09.2007 nicht versichert. Ist das erlaubt? Was kann ich tun? Soll Sie das Ausreisedatum auf 09.09.2007 ändern lassen oder muss ich eine Reiseversicherung für 4 Monate kaufen? oder die Reiseversicherung von 11.06.2007 bis 10.09.2007 abschließen den am 10.06.2007 ist Sie durch den Flugticket versichert.
Mit freundlichen Grüßen
Viktor123

24. Mai 2007 | 12:47

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:


Gemäß § 4 FreizügG/ EU i.V. m. § 2 FreizügG/ EU hat Ihre Schwiegermutter das Recht auf Einreise und Aufenthalt, wenn Sie über ausreichende Existenzmittel und ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ausreichende Existenzmittel vorliegen, wenn während des Aufenthaltes keine Sozialleistungen des Aufnahmemitgliedsstaates in Anspruch genommen werden müssen.

Voraussetzung ist jedoch Krankenversicherungsschutz, der im Umfang Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst: Ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, medizinische Leistungen zur Rehabilitation. Eine Reisekrankenversicherung wird nicht ausreichen!

Spätestens nach drei Monaten Aufenthalt muss sie sich in Deutschland melden und bekommt eine Bescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenthaltsrecht ausgestellt.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht

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