Urheberrecht Kopien

| 7. Mai 2007 10:58 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Anwälte,

folgendes habe ich in einem Forum geschrieben.:
"Hallo,

gibt es ein Programm, wo ich meine eigenen Videostreams von meiner HP wieder aufnehmen kann ohne immer die urspurngsvideos zu speichern ?

Gibt es eine Möglichkeit mittels eines Programms Video streams die ja nur am Bildschirm laufen, aufzunehmen ?"

Dann kam eine Antwort, dass das Programm Ishowu das kann, dass es am Mac gibt.
Man meinte, ich bräuchte aber u.U einen Anwalt.
Meine Frage dazu nun, ist dies denn illegal, darf ich so was nicht machen ?
Ich meine, so was kann doch nich verboten sein, seine eigenen Quick Time Movies von seiner HP zu kopieren oder ?
Illegal wirds doch erst bei Vorsatz oder wenn ich was verbreite was ich nicht darf oder nicht ???

Ich habe mich jedenfalls schon sehr über diese Antwort gewundert und bitte sie mir mitzuteilen, ob das was ich u.U machen will, erlaubt ist.

Danke

7. Mai 2007 | 13:49

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:


Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Solange es sich um Videostreams handelt deren Schöpfer Sie sind (also keinerlei Urheberrechte anderer), können Sie mit diesen als Urheber nach Lust und Laune verfahren.
Sollten sich in den Videstreams jedoch Werke anderer Urheber befinden (Hintergrundmusik, Videoausschnitte, etc.) sieht die Angelegenheit jedoch wieder anders aus. Hier wäre dann zu differenzieren.
Aufgrund Ihrer Fragestellung ist jedoch davon auszugehen, dass Sie als alleiniger Urheber der Werke in Frage kommen. Sollte dem nicht so sein, so können Sie Ihre Anfrage gerne über die Nachfragefunktion präzisieren.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


Bewertung des Fragestellers 20. November 2008 | 01:06

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Fand die Antwort etwas kurz.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas M. Boukai »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 20. November 2008
3,4/5,0

Fand die Antwort etwas kurz.


ANTWORT VON

(160)

Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Erbrecht, Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht, Miet- und Pachtrecht, Schadensersatzrecht