Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sie beschreiben eine Urkundenfälschung, diese wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Sofern Sie bisher unbescholten sind, ist hier wohl eher mit einer höheren Geldstrafe zu rechnen.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
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Sehr geehrter Herr Boukai, vielen Dank für ihre Antwort. Da ich bisher unbescholten bin, gehe ich ebenfalls von einer Geldstrafe aus. Nun ist es aber so, dass ich von Hartz IV lebe und auf grund meiner familiären Situation (unverheiratet, ein Kind, Freundin noch Studentin) nicht gerade viel Geld besitze, geschweige denn Materialwerte (außer ein altes Auto mit fast 14 Jahren auf dem Buckel), sie können sich dann natürlich die Frage bereits vorstellen: Wie wird das denn jetzt gehandhabt? Wie wird eine Geldstrafe berechnet? Muss ich mich in horende Schulden stürzen? Ich habe mich ja am Institut nicht gerade bereichert, da ich ja meiner Arbeit mit "bestem Wissen" nachgegangen bin...
Ich danke im Voraus für die Beantwortung meiner Nachfrage
Sehr geehrter Fragesteller,
eine Geldstrafe berechnet sich aus Anzahl der Tagessätze x Höhe (in €) der jeweiligen Tagessätze.
Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen des Angeklagten. (Netto Monatseinkommen abzüglich etwaiger Unterhaltsleistungen, außergewöhnlicher Belastungen, etc., geteilt durch 30.) Dies um eine gleich schwere Belastung sowohl für reiche als auch weniger betuchte Angeklagte zu ermöglichen.
Die Anzahl der Tagessätze folgt aus der Tat und dem Grad der Schuld. Je verwerflicher der Tatvorwurf, desto höher die Anzahl der Tagessätze.
Im Rahmen der Schuld werden natürlich auch mildernde Umstände berücksichtigt.
MfG
Andreas M. Boukai