Sehr geehrte Ratsuchende,
sicherlich ist richtig, dass bei "berufsbedingen" Ausgaben Ihr "Vermögen" herabgesetzt wird, so dass Sie dann ggfs. den Freibetrag nicht übersteigen.
Ob es nun sinnvoll ist, eine solche Anschaffung zu tätigen, ist weniger eine rechtliche, sondern mehr eine wirtschaftliche Frage, die ich so nicht beantworten kann.
Der "Zuschuss" würde auch meiner Meinung nach nicht zu akzeptieren sein.
Die Antworten der Sachbearbeiterin sind daher in der Tat korrekt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Das kann ich nicht glauben, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Wie wäre es denn, wenn mein Vermögen den Freibetrag um 6.000 € überschreiten würde. Dann müsste ich doch von diesem Vermögen leben, ohne es Bafög - wirksam zu mindern, bekäme auch in den Folgejahren kein Bafög, obwohl ich dann mittellos wäre?
Ich bitte um nochmalige Überprüfung und bedanke mich im voraus.
Wenn das vermögen den Freibetrag übersteigt, muss dieses Vermögen vorrangig verwendet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob 1.200 oder 6.000 EUR.
Ist das Vermögen aufgebraucht, kann natürlich ein neuer Bafög-Antrag gestellt werden, so dass es also nicht so ist, dass Sie in den Folgejahren (unterhalb der Freibeträg) kein Bafög bekommen würden.
Sollte also die Mittellosigkeit eintreten, stellen Sie sofort einen neuen Antrag.