Bafög

| 1. Februar 2005 15:40 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


17:24

Mein "Vermögen" übersteigt den Freibetrag um 1.200 €. Deshalb bekomme ich nun eine um 100 € monatlich reduzierte Unterstützung. Nach Auskunft des Sachbearbeiters müsste ich, um bei der nächsten Berechnung keine Reduzierung hinnehmen zu müssen, einen größeren Einkauf (z.B. PC) nachweisen. Ein monatlicher "Zuschuß" zum Bestreiten meines Lebensunterhaltes würde als Minderung des Vermögens bis auf den Freibetrag nicht akzeptiert. Ist das korrekt?
Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank im voraus!

1. Februar 2005 | 15:45

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

sicherlich ist richtig, dass bei "berufsbedingen" Ausgaben Ihr "Vermögen" herabgesetzt wird, so dass Sie dann ggfs. den Freibetrag nicht übersteigen.

Ob es nun sinnvoll ist, eine solche Anschaffung zu tätigen, ist weniger eine rechtliche, sondern mehr eine wirtschaftliche Frage, die ich so nicht beantworten kann.

Der "Zuschuss" würde auch meiner Meinung nach nicht zu akzeptieren sein.

Die Antworten der Sachbearbeiterin sind daher in der Tat korrekt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 1. Februar 2005 | 15:53

Das kann ich nicht glauben, vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Wie wäre es denn, wenn mein Vermögen den Freibetrag um 6.000 € überschreiten würde. Dann müsste ich doch von diesem Vermögen leben, ohne es Bafög - wirksam zu mindern, bekäme auch in den Folgejahren kein Bafög, obwohl ich dann mittellos wäre?
Ich bitte um nochmalige Überprüfung und bedanke mich im voraus.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Februar 2005 | 17:24

Wenn das vermögen den Freibetrag übersteigt, muss dieses Vermögen vorrangig verwendet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob 1.200 oder 6.000 EUR.

Ist das Vermögen aufgebraucht, kann natürlich ein neuer Bafög-Antrag gestellt werden, so dass es also nicht so ist, dass Sie in den Folgejahren (unterhalb der Freibeträg) kein Bafög bekommen würden.

Sollte also die Mittellosigkeit eintreten, stellen Sie sofort einen neuen Antrag.

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Die erste Antwort betrachte ich als Unverschämtheit. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass mehr "aus der hohlen Hand heraus" als unter Zuhilfenahme der entsprechenden Verordnung geantwortet worden ist. Ich bereue meinen zeitlichen (Formulierung der Fragen) und finanziellen Aufwand.

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Die erste Antwort betrachte ich als Unverschämtheit. Insgesamt habe ich den Eindruck, dass mehr "aus der hohlen Hand heraus" als unter Zuhilfenahme der entsprechenden Verordnung geantwortet worden ist. Ich bereue meinen zeitlichen (Formulierung der Fragen) und finanziellen Aufwand.


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