Sehr geehrte Fragestellerin,
meines Erachtens ist das Attest nicht ausreichend, da nur eine akute Erkrankung attestiert wird.
Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt allerdings nur dann vor, wenn eine Erkrankung auf Dauer oder zumindest über eine längere Zeit nachgewiesen werden kann, die zur Sportunfähigkeit führt. Eine volle Sportunfähigkeit ist nicht erforderlich. Das AG Bad Homburg, Az.: 2 C 1744/03
, hat aber als Mindestvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung gefordert, dass die Krankheit und deren voraussichtliche Dauer konkret zu benennen ist.
Diesen Anforderungen genügt Ihr Attest nicht. Sie sollten dieses entsprechend ergänzen lassen.
Ob die Kündigung bei nachgewiesener Sportunfähigkeit berechtigt ist, kann nicht abschliessend beurteilt werden. Maßgeblich wird der Schwerpunkt des Vertrages sein, wobei die zitierte Klausel jedenfalls bedenklich scheint.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
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