Sachverhalt:
Ich habe (vor 2 Jahren)einen privaten Brief an einen Chorleiter (wir kennen uns) geschrieben mit absolut persönlichem (nicht beleidigendem)Inhalt. Dieser hat den Brief in der Chorpobe dem jetzigen Vorsitzenden gegeben. Der hat ihn umgehend vor den Sängern öffentlich gemacht, obwohl es um rein fachliches unter Chorleitern ging.
Ich habe dies vor einem Jahr erfahren:Der jetzige Vorsitzende hat in einem Gespräch (mit Zeuge)sich der Öffentlich-Machung des Breifes gerühmt (der Inhalt ist weder beleidigend noch betrifft er den Chor) und dies als rechtens angesehen.
Eine Verletzung des Briefgeheimnisses sieht er absolut nicht.Er sieht sich berechtigt, den Inhalt nicht nur gelesen, sondern auch öffentlich gemacht zu haben. Und er steht nach wie vor dazu.
Eigentlich eine Provinzposse, aber ich möchte wissen, ob der Tatbestand der Verletzung des Briefgeheimnisses, der Persönlichkeitsverletzung, oder sonstwas gegeben ist.
vielen Dank für Ihre konkrete Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das Briefgeheimnis ist nicht verletzt, da der Empfänger den Brief geöffnet und veröffentlicht hat. Das Briefgeheimnis schützt nur vor dem Öffnen des Briefes durch unbefugte Personen.
Jedoch wurde Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht in Gestalt des Rechtes auf Privatsphäre verletzt, da Sie durch die genaue Adressierung deutlich gemacht haben, für wen der Inhalt bestimmt war und für wen nicht. Dies ist aber nicht strafbar, begründet jedoch einen Anspruch auf Unterlassung und ggfs. auf Schadensersatz.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.