Update Onlineshop fehlgeschlagen

| 12. August 2013 15:16 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


20:31

Hallo,

ich habe mit einer großen Agentur einen Vertrag über ein Update und div. Anpassungen meines Onlineshops geschlossen. Hälfte ist angezahlt, Hälfte nach erbrachter Leistung.

Installation und Konfiguration = Update auf neueste Version, Übernahme bisherigen funktionalen Anpassungen, Ausführlicher Test des Templates und Shop-Konfiguration.
2 Punkte der Leistung wurden oder werden nicht gemacht - hierfür wurden 3 Tage angesetzt.

Nach Livegang stellten sich etliche Fehler und Bugs ein. Die Agentur versucht nun seit 5 Tagen den Fehler zu beheben und hat sich nun an den Hersteller des Systems gewandt, weil sie nicht weiter wissen.
Seit 5 Tagen ist mein Shop offline und ich verdiene kein Geld. Auch gehen mir die Kunden verloren.
Was kann ich nun tun? Frist setzen? Schadenersatz?

Bitte um Ihren Rat wie ich jetzt vorgehen soll.
Vielen Dank

12. August 2013 | 15:45

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Wenn ein fester Fertigstellungstermin vereinbart war und die Firma diesen nicht eingehalten hat, befindet sie sich schon in Verzug.

Als Konsequenz daraus haftet sie auch auf Schadensersatz Ihnen gegenüber.

Sollte dies nicht der Fall sein, setzen Sie der Firma jetzt eine Frist zur Mängelbeseitigung und fehlerfreien Fertigstellung des Projektes.

Mit Ablauf dieser Frist befindet sich die Firma dann im Verzug und schuldet Schadensersatz - auch für entgangenen Gewinn.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 12. August 2013 | 16:28

Vielen Dank für die rasche Beantwortung. Eine Nachfrage habe ich noch.
Im Angebot wurden 7 Arbeitstage festgesetzt und kein fester Zeitpunkt der Fertigstellung. Begonnen wurde mit den Arbeiten am 22.07. Es kam hier schon zu Verzögerungen und der Livegang war am 08.08.
Also kann ich erst nach setzen der Frist Schadenersatz verlangen?

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. August 2013 | 20:31

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Wenn 7 Tage vereinbart waren und nach 7 Tagen kein abnahmefähiges Ergebnis vorliegt, befindet sich die Firma in Verzug.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 13. August 2013 | 01:06

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