Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Leider sehe ich im Moment keine Handhabe gegen den Eintrag als solchen.
Nach den Bedingungen der Schufa hätten Sie nur dann ein Chance, wenn der Eintrag damals unberechtigt gewesen wäre. Dies scheint aber nicht der Fall.
Formal ist nach Ihrer Schilderung zum Eintragungszeitpunkt eine Forderung aus der Kreditkarte trotz Fälligkeit nicht gezahlt worden. Dies rechtfertigte den Eintrag.
Einziges Mittel erscheint daher die von Ihnen beschriebene Erledigt-Meldung.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Schufa: Kreditkartenkündigung
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Im Jahr 2004 beantragte ich (beruflich selbständig, sehr gute Bonität) eine Kreditkarte bei einem großen amerikanischen Kreditkartenunternehmen. Die monatliche Abrechnung erfolgte stets per Lastschrift in voller Höhe (keine Raten!), Probleme gab es nie. Die über die KK abgerechnete Summe stieg kontinuierlich, so dass mir das Kreditkartenunternehmen nach einigen Monaten die goldene Karte anbot. Ich nahm das Angebot an und kündigte gleichzeitig die Vorgängerkarte. Die monatlich abgerechnete Summe über die neue Karte betrug zwischen 800-1000 Euro und wurde stets problemlos per Bankeinzug beglichen. Nach der Kündigung der Vorgängerkarte wurde diese trotzdem noch einmal von einem Unternehmen belastet, welches noch die alte KK-Nr. besaß. Dieses Saldo (236 Euro) der alten Karte wurde allerdings nicht per Lastschrift abgebucht, sondern sollte überwiesen werden, was lediglich mit einem kleinen Textvermerk auf der Abrechnung erschien. Mir ist dieser Vermerk nicht aufgefallen, da das KK-Unternehmen über eine Einzugsermächtigung verfügte und parallel ja auch der Saldo der neuen Karte stets eingezogen wurde. Da ich die Abrechnungen stets in die Buchhaltung gab, fiel mir dieser Umstand nicht auf und es erfolgte auch keine gesonderte Anmahnung des Saldos. Drei Monate später erhielt ich eine Zahlungsaufforderung eines Inkasso-Unternehmens, mit dem ich mich sofort in Verbindung setzte und dem ich den Fall schilderte. Daraufhin wurden mir alle Gebühren erlassen, und ich zahlte den offenen Saldo noch am selben Tag (30.05.05). Wenige Tage später wurde mir auch meine aktuelle Kreditkarte gekündigt, die nie einen offenen Saldo hatte. Durch eine Selbstauskunft bei der Schufa erfuhr ich, dass mich das KK-Unternehmen bereits einen Eintrag in die Schufa veranlasst hat inkl. offenem Saldo (236 Euro). Sofort setzte ich mich schriftlich mit dem KK-Unternehmen in Verbindung, was jedoch nur eine Standardantwort und die Bitte, mich doch in 2 Jahren nochmals für eine Karte zu bewerben, zur Folge hatte. Am 28.04.2006 schrieb ich das Unternehmen per Einschreiben an, und forderte dieses auf, unverzüglich eine Erledigt-Meldung an die Schufa zu geben. Bis heute erfolgte weder eine Antwort noch - wie ich mit Entsetzen feststellen musste - dieser Vermerk bei der Schufa. Dass ich einen Erledigt-Vermerk durch Nachweis der Zahlung bei der Schufa selbst beantragen kann, ist mir nun bewusst und habe ich auch veranlasst, allerdings frage ich mich, ob es nicht möglich ist, rechtlich gegen den kompletten Eintrag vorzugehen und auf einer Löschung des Eintrags zu bestehen, insbesondere deswegen, weil es in meinen Augen eine völlig übertriebene Härte darstellt, die nicht nötig gewesen wäre.
MfG
gekündigt gekündigt Unternehmen nie