Ein echtes Problem!! Unterhaltsfolgeproblem

2. März 2013 15:34 |
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Familienrecht


Beantwortet von


16:15

Sehr geehrte Anwälte,
ich habe folgendes Problem, das dringend einer guten Lösung Bedarf:
Vorab folgende Info.

Ich bin seit Anfang 2010 verheiratet ein 15 Monatiges Kind und ich habe schon etwas länger den Eindruck das meine Frau sich sobald Sie Ihre Niederlassungserlaubnis ab September 2013 in den Händen hält, sich von mir scheiden lassen will, sprich Sie geht ins Trennungsjahr.

Problematisch bei der Sache ist nur folgendes. Ich selbst verdiene ca 1300+- Euro Netto nach Steuern und Sozialabgaben. Sie, de facto, nichts. Nur sehr gering ca 150-200 Euro (Ohne Ausbildung).

Mein Vater hatte am 30.September 1994 ein Prämiumsparenkonto eingerichtet. Was mittlerweile bei ca. 7400 Euro je Monat kommen 25 Euro hinzu und auf die jährliche Sparleistung dann der Bonus) (war im 19 Jahr von 25 Vertragsjahren) lag und Ende diesen Jahres bei 30% Bonus was oben drauf gekommen wäre.

Ab nächstes Jahr Ende 2014 dann 40 % für die weiteren 4 Jahre und zuletzt 50 % nach 25 Jahren Vertragslaufzeit. Aufgrund, dass das Konto NICHT MEIN Geld verfügt , sondern aufgrund meines Vaters und Mutters Selbstständigkeit, dessen Steuerberater mal gesagt hatte: mach ein Konto auf, auf den Namen deines Sohnes um Steuervergünstigungen herauszuschlagen. Und mein Vater nach der Hochzeit ausdrücklich meinte:" Geht an das Konto nicht dran, das ist mein Geld." , wo ich bemerkte (ohne weiter nachzudenken) das da Geld weiter entwickelt wird, unter meinem Namen, was nicht meines ist. Ich verschob den Gedanken wieder, weil alles glücklich und wie durch eine Sonnenbrille verlief. Und heute merke ich Moment mal, mein Vaters Geld, wird meine Unterhaltsschuld, wenn meine Frau mal gehen sollte.

Und dann die Frage, wenn Sie Ende September geht und dann 3 Jahre Zeit lässt sich scheiden zu lassen, was für Unsummen würden auf mich zukommen als „extra angerechnetes Einkommen „ In Form von Bonuszahlungen, die nicht mit meinem Geld eingegangen wurden.

Aufgrund meiner Frau s und meiner Vergangenheit und dessen Meinung Ihrer Familie über mich, kann ich es mir sehr gut vorstellen, dass Sie sich diese Zeit lassen würde.
Ihre Familie und Sie mittlerweile auch glaubt ich Sei ein Opportunist, weil ich relativ Zeitnah ca 3 Monate nach der Hochzeit in Ihrem Heimatland ein Haus ca( 17000 Euro) kaufen wollte. Und das Kind , so wie man mir seitens der Familie signalisierte sollte nur zum „Alles wegnehmen" bei mir taugen. Total verrückt ich weiss.

Nun meine Rechnungen haben ergeben, hätte ich den Vertrag nicht jetzt gekündigt wären in Zukunft, in nur 3-4 Jahren alleinige Bonuszahlungen in Höhe von über 1000 Euro netto pro Monat zusätzlicher Verdienst bzw. teils Unterhaltsforderungen seien. Das seh ich nicht ein.

Ab Dezember 2012 mit dreimonatiger Kündigungsfrist (ohne so richtig mit meinem Vater über das Hauptproblem gesprochen zu haben nur beiläufig erwähnt zu haben, dass das so nicht geht und er daraufhin meinte „Ok Schließe das Konto") habe ich es zum 20.2.2013 schließen lassen.

Ab Dezember begann ich auch einen neuen Job, wo ich die o.g Summe von ca 1300 Euro verdiente, direkt nach meiner Ausbildung. Ich zahlte einfach für Monat Januar und Februar je 450 Euro warm Miete ohne jeglichen Vertrag zwischen mir und meinem Vater je gehabt zu haben.(um das viele Geld fachgerecht loszuwerden). Zudem beschäftigte ich mich mit dem Gedanken ein Auto zwischen 3000-3500 Euro zu kaufen (weil wir bisher keines hatten). Bis jetzt aber noch nicht passiert. Einfach um das Geld legal abzuarbeiten in Form von Mietzahlungen.

Noch hinzugefügt im Zeitraum Januar habe ich 2000 Euro der 7400 abgebucht (nur diesen Betrag kann man vorher, vor Kündigungsfrist, abheben), weil ich es zur kurzfristigen Deckung unserer Lebensgrundlage benötigte. für unsere Hotelaufenthalte.

Jetzt meine Frage: (Als eine zentrale Frage zu verstehen)

Welchen Vertrag sollte ich zu wem, sollte mein Vater der Mietzahlungensaktion nicht zustimmen, eingehen um dieses Problem zu lösen? Sonst kreative Ideen um eine definitive Zuordnung des Geldes vorzunehmen? Was muss drin stehen? Wie sieht das der Gesetzgeber?

- Damit ich nicht schlussendlich mit anderem Geld bestraft werde, wenn meine Vermutungen stimmen.

- Ein Ehevertrag ist ausgeschlossen haben wir schon, wäre aber unter derweitiger Bedingung sowieso nicht gültig wegen des Einkommensunterschieds, Ehebedingter Nachteile Kinderbetreuuung, Ausbildungsabbruch etc.

Helft mir. Bitte. Ich weiss echt nicht weiter.

2. März 2013 | 16:08

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Entscheiden ist, ob die Gewinne aus dem Vermögen mit für die Unterhaltsberechnung herangezogen werden, ist die rechtliche Einordnung der Übertragung.

Der Hintergrund ist eine Steuerersparnis Ihre Vaters. Somit könnten Sie als Verwalter tätig gewesen sein und das Geld nebst Zinsen gehören Ihrem Vater. Aufgrund dessen, dass Ihr Vater jedoch die Geldanlage vorgenommen hat, sind Sie nicht wirklich tätig gewesen. Dies könnte sich als problematisch darstellen und Fragen hervorrufen.

Eine weitere, objektiv naheliegende Variante ist, dass ihr Vater Ihnen das Geld geschenkt hat. In diesen Fall sind die §§ 516 ff BGB anwendbar. Danach können Sie ohne weiteres das Geld Ihrem Vater zurückgeben, wenn Sie das Geld nicht annehmen möchten. Dagegen kann sich Ihr Vater auch nicht verwehren.

Aufgrund des zur Verfügung stehenden Einkommens müssten Sie nach derzeitiger Berechnung nur Unterhalt für das Kind (317€ - hälftiges Kindergeld) zahlen. Aufgrund des Ihnen zustehenden Selbstbehaltes (1.100€ gegenüber der getrenntlebenden Ehegatten) sind Sie dann bzgl. Des Ehegattenunterhaltes nicht mehr leistungsfähig.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.

Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Betriebswirtin (HWK)
_____________________________

E-Mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de
www.anwaltskanzlei-sperling.de
www.scheidung-deutschlandweit.de
www.vorsorgeverfuegungen.info


Rückfrage vom Fragesteller 3. März 2013 | 12:49

Sehr geehrte Frau Sperling,

Eine weitere, objektiv naheliegende Variante ist, dass ihr Vater Ihnen das Geld geschenkt hat. In diesen Fall sind die §§ 516 ff BGB anwendbar. Danach können Sie ohne weiteres das Geld Ihrem Vater zurückgeben*, wenn Sie das Geld nicht annehmen möchten. Dagegen kann sich Ihr Vater auch nicht verwehren.

Eine Frage zu zurückgeben*?

Einfach zurücksenden? oder ist bei dem Geld ein Notar erforderlich/ ratsam im Bezug einer möglichen Ehescheidung?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. März 2013 | 16:15

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Nachfrage darf ich wie folgt benatworten.

Ein Notar wird hierzu nicht benötigt. Sie sollten bei der Überweisung oder Rückgabe ganz klar angeben, dass sich um die Rückgabe des auf dem Konto Nr. ... bei der Bank ... abgelegten Geld handelt.

Ich hoffe Ihre Nachfrage zutreffend beantwortet zu haben.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

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