Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Mängel des verkauften Fahrzeuges arglistig verschwiegen werden, kann sich der Verkäufer tatsächlich nicht auf einen Gewährleistungsanspruch berufen.
Kenntnis über Schäden beim Voreigentümer können Sie naturgemäß nur kennen, wenn Sie selber informiert wurden. Um Ihre Unkenntnis nachweisen zu können, sollten Sie sich eine Durchschrift des Kaufvertrags über Ihren eigenen Kauf bei Daimler Chrysler beschaffen. Wenn dort keine Vorschäden verzeichnet sind, durften Sie von der Unfallfreiheit ausgehen.
Wegen der weiteren Mängel sollten Sie mit einem KfZ-Fachmann sprechen, ob die geschilderten Mängel bei normaler Nutzung durch einen Laien zu bemerken gewesen wären. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich dies bescheinigen lassen. Regelmäßig Reparaturen sprechen ebenfalls gegen eine Kenntnis der Mängel. Diese sollten durch Vorlage der Rechnungen nachgewiesen werden.
Sollten dem Käufer tatsächlich Mängelansprüche zustehen, kann er nicht unmittelbar eine Wertminderung verlangen. Nach der gesetzlichen Regelung müsste der Käufer Ihnen zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Erst wenn Sie nicht nachbessern, hat der Käufer die Wahl zwischen einer Minderung des Kaufpreises, Schadensersatz oder dem Rücktritt vom Vertrag.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich in dieser Situation unmittelbar an einen Anwalt zu wenden und ihn mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen. Dieser kann die weiteren Beweismöglichkeiten nach Durchsicht der Unterlagen ausloten.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Antwort
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