Projektvereinbarung über Softwareentwicklung - Darf ich die Spezifikationen...

| 4. Februar 2013 22:18 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Bitte lesen Sie nachfolgende Vereinbarung:
Ich bin Partei B
Meine Frage: Darf ich die Spezifikationen für die Software nach der Vereinbarung einreichen oder nachträglich verbessern, abändern?

VEREINBARUNG ÜBER SOFTWAREENTWICKLUNGEN
Diese Vereinbarung wird geschlossen am 17.12.2012
ZWISCHEN
Mustersoft GmbH, Musterstr 123, 12345 Muster, („Partei A");
UND
Max Beispiel, Beispielstr 5, 54321 Beispielstadt, („Partei B"),
nachfolgend gemeinsam als die „Vertragsparteien" bezeichnet.
Präambel
Jede der Parteien versteht und bestätigt, dass die jeweils andere Partei projektbezogene Informationen offen
gelegt hat bzw. noch offenlegen kann, die in dem von Partei A zuvor, gegenwärtig oder im späteren Verlauf
offengelegten Rahmen nachfolgend als "Geheime Informationen" der Partei B bezeichnet werden.
Operative Bestimmungen
1. In Anbetracht der Offenlegung von vertraulichen Informationen durch Partei B, verpflichtet sich die Partei
A hiermit: (i) die geheimen Informationen streng vertraulich zu behandeln und alle zumutbaren
Vorkehrungen zu treffen, um diese geheimen Informationen zu schützen (einschließlich ohne
Einschränkungen alle von Partei A angewandten Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der eigenen
vertraulichen Materialien), (ii) solche geheimen Informationen oder jegliche davon abgeleitete
Informationen nicht zu veröffentlichen oder an Dritte weiterzugeben, (iii) zu keiner Zeit in irgend einer
Form Gebrauch von solchen geheimen Informationen zu machen, außer zur internen Bewertung der
(Geschäfts-) Beziehung mit Partei B, und (iv) solche geheimen Informationen nicht zu kopieren oder
nachzubauen. Partei A wird dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer, an
die geheime Informationen weitergegeben wurden oder die Zugang zu geheimen Informationen haben,
eine Geheimhaltungserklärung oder ähnliche Vereinbarung unterzeichnen, die inhaltlich im
Wesentlichen diesem Vertrag ähneln.
2. Ohne Einräumung eines Rechts oder einer Lizenz erklärt Partei B, dass obige Bestimmung nach Ablauf
von fünf Jahren nach der Offenlegung bestimmter Informationen für diese nicht anwendbar ist ; dies gilt
auch für Informationen, die – wie Partei A nachweisen kann -, (i) der allgemeinen
Öffentlichkeit zugänglich ist oder wird (außer durch ungebührliches Handeln oder Untätigkeit der Partei
A bzw. ihrer verbundenen Unternehmen, Vertreter, Berater oder Angestellten), oder (ii) ihr, wie schriftlich
nachgewiesen, noch vor Offenlegung durch Partei B vorlagen bzw. bekannt waren, es sei denn, diese
Informationen wurden unrechtmäßig erlangt, oder (iii) rechtmäßig durch Dritte weitergegeben wurden,
oder (iv) unabhängig ohne jeglichen Gebrauch der geheimen Informationen der Partei B entwickelt
wurde. Partei A kann aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder eines Gerichtsbeschlusses zur
Offenlegung von Informationen verpflichtet sein, unter der Voraussetzung, dass Partei A sich nach
Kräften bemüht, die Offenlegungen im Rahmen zu halten und es Partei B ermöglicht hat, eine
schützende Anordnung zu erlangen.
3. Unmittelbar nach einem schriftlichem Antrag der Partei B zu jeder Zeit sendet Partei A alle geheimen
Informationen zurück sowie alle Dokumente oder Datenträger, die solche geheimen Informationen
enthalten, sämtliche Kopien oder Auszüge hiervon, es sei denn, diese geheimen Informationen liegen
nur in einer Form vor, die eine Rückgabe nicht möglich macht oder wurde kopiert und in ein anderes
Dokument integriert; in diesem Fall werden diese Kopien bzw. Auszüge entsprechend zerstört oder
gelöscht werden.
4. Partei A bestätigt, dass nichts in dieser Vereinbarung (i) die Offenlegung jeglicher geheimer
Informationen verlangt oder (ii) Partei B verpflichtet, Geschäftsvorgänge oder -Beziehungen
fortzuführen.
5. Jede Partei bestätigt gegenüber der jeweils anderen Partei, dass keine Zusicherung oder Garantie,
ausdrücklich oder implizit, erfolgt ist oder erfolgen wird, und die Parteien und deren jeweilige Direktoren,
leitenden Angestellten, Vertreter, Berater keine Verantwortung und Haftung übernehmen in Bezug auf
oder in Verbindung mit der Genauigkeit und Vollständigkeit der geheimen Informationen, die der jeweils
anderen Partei oder deren Berater zur Verfügung gestellt wurden; die Parteien sind jeweils selbst für die
Bewertung solcher Informationen verantwortlich.
6. Übt eine der Parteien ihre Rechte gemäß dieser Vereinbarung zu irgendeiner Zeit und über einen
beliebigen Zeitraum nicht aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf solche Rechte. Erscheint ein Teil, eine
Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung ungesetzlich oder nicht durchführbar, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Keine der beiden
Parteien ist berechtigt, ohne die vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei ihre Rechte gemäß
dieser Vereinbarung ganz oder teilweise zu übertragen. Eine Änderung dieser Vereinbarung aus
beliebigen Gründen ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien möglich. Diese
Vereinbarung stellt die gesamte Absprache zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand
dar, es sei denn eine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich dieser Vereinbarung erfolgte in
betrügerischer Absicht gemacht; soweit nicht ausdrücklich aufgeführt ersetzt diese Vereinbarung alle
bisherigen Zusicherungen, Schriften, Verhandlungen oder Absprachen bezüglich der vorliegenden
Vereinbarung.
7. Die durch [Partei A] erzielten Arbeitsergebnisse werden ausschließliches Eigentum von [Partei B].
Diese Ergebnisse werden ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der [Partei B] nicht
wiederverwendet, weiterverkauft oder für Dritte lizenziert.
8. [Partei B] wird einen Ansprechpartner für das Projekt benennen.
9. Gegenstand des Projekts ist die Programmierung der Social Community www.Beispiel.com, wie von
[Partei B] spezifiziert.
10. Die Fixkosten des Projektes belaufen sich auf 10.000,- € (zzgl. 19% MwSt. 1.900,- €) Dieser Betrag
kann nur mit Zustimmung von [Partei B] überschritten werden. Es darf keine versteckten Kosten geben.
Sämtliche Reisekosten trägt [Partei A] selbst.
11. Als Starttag für das Projekt wurde der dd.mm.year festgelegt.
12. Die Zahlung erfolgt zu 30% zum Beginn, zu 40% nach dem Erreichen eines definierten Meilensteins und
zu 30% nach Beendigung des Projekts.
13. Kündigt [Partei B] die Vereinbarung aufgrund von Planänderungen, so fällt eine Stornogebühr für das
Projekt in Höhe von 20% an.
14. Möchte [Partei B] das Projekt zurückstellen, so müssen die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten
Leistungen bezahlt werden. Zur Wiederaufnahme des Projekts wird eine Gebühr in Höhe von 5% fällig.
15. Gerät [Partei B] mit ihren Zahlungen um mehr als 2 Wochen nach Fälligkeit in Verzug, so behält [Partei
A] sich das Recht vor, das Projekt auszusetzen.
16. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland (das "Vertragsgebiet"); für
alle aus der oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung hervorgehenden Streitigkeiten vereinbaren die
Parteien die Gerichte in Musterstadt als nicht-ausschließlichen Gerichtsstand.


p.s. Danke für Ihre Mühe

Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres geringen Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Ihre Frage: Darf ich die Spezifikationen für die Software nach der Vereinbarung einreichen oder nachträglich verbessern, abändern?

Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in Paragraf 9 Ihrer Vereinbarung:
Dieser lautet:
9.
Gegenstand des Projekts ist die Programmierung der Social Community www.Beispiel.com, wie von[Partei B] spezifiziert.

Danach sollte eine Veränderung der Spezifikation möglich sein, auch wenn § 12 die Zahlung von 40% der Summe bei Erreichen eines definierten Meilensteins voraussetzt. Dies würde voraussetzen, das Sie in einem anderen Papier, im Pflichtenheft oder im Lastenheft, die Meilensteine definiert haben.
In der Softwareprogrammierung sind solche, von Ihnen geplanten, sog. Change Managements/Change Requests, also die Änderung der vereinbarten Leistung an der Tagesordnung. Normalerweise gibt es hierfür spezielle Regelungen.
Da diese scheinbar nicht vereinbart worden sind ist eine Veränderung des Auftrags und damit der Spezifikation der zu programmierenden Software leicht möglich.
Hierbei handelt es sich auch nicht um eine Kündigung nach § 13 oder eine Planrückstellung nach § 14, sondern um eine echte Änderung. Und eine solche ist nach dem Vertrag möglich.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung, in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.


Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 5. Februar 2013 | 00:29

Danke für die ausführliche Antwort.
Letzte Frage: Ich habe den Vertrag untercshreiben, dann zugesendet und den unterschreibenen (also von der Firma unterschrieben) per Scan via Email bekommen. Alles lesbar und sichtbar. Der originale ist angeblich auf dem Weg. Giltet der eingescannte Vertrag genau so? Danke

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Februar 2013 | 07:35

Sehr geehrter Ratsuchender,

da Sie Verträge ja auch mündlich abschließen, gilt auch der eingescannte Vertrag, zumal Sie die Schriftform nicht vereinbart haben.

Mit freundlichen Grüßen
Gerth
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 5. Februar 2013 | 08:31

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