Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.
1. Ist Bavaria Finanzservice e.K. seriös ?
Das kann ich nicht beurteilen (wird im übrigen kein Anwalt können).
Jedenfalls spricht eher dagegen, dass sie sich die Dienstleistung, eine Kreditanfrage zu stellen, bezahlen und nun durch ein Inkassounternehmen eintreiben lässt. Dies ist eine an sich kostenfreie Dienstleistung.
2. Ist das Rechtens von Bavaria Finanzservice e.K. ?
Dienstleistungen kann man sich dem Grunde nach bezahlen lassen. Das Stellen einer Kreditanfrage ist keine zahlungspflichtige Dienstleistung, da die Bavaria wohl als Makler fungiert und für die Vermittlung eines Kredites eine Provision erhält, mit der auch die Kosten der Abwicklung und damit der Anfrage abgegolten sind.
3. Was kann ich weiter zun ?
So lange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, sollten Sie gar nichts tun.
4. Bei positiver Einschätzung Ihrerseits, können Sie diese Angelegenheit übernehmen ?
Grundsätzlich kann ich das schon übernehmen, nur halte ich das derzeit nicht für erforderlich.
Zudem müssten Sie bei einer Beauftragung meine Kosten tragen, könnten diese aber vom Gegner erstattet verlangen. Ob dort etwas zu holen ist, ist allerdings fraglich.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen, deren Einschätzung auf Ihren Angaben beruht.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Dazu habe ich noch eine Frage, ich weiß nicht, ob ich was Unterschrieben habe oder ob ich das über das Internet angefragt habe. Wie verhält sich das, wenn ich Unterschrieben haben sollte oder über das Internet mich damit einverstanden habe, das mir Bavaria Finanz dafür diese Gebühr in Rechnung stellen darf ?
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Rückfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Es ist egal, ob Sie per Internet der per Unterschrift den Dienstleistungsvertrag unterschrieben haben.
Wenn der Vertrag als solcher unwirksam ist, dann ist es egal, wie dieser zustanden gekommen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Grübnau-Rieken LL.M., M.A.
Rechtsanwalt