Räumungsklage gegen den eigenen Sohn

7. Dezember 2012 17:03 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Ist eine Räumungsklage gegen das eigene Kind möglich?

Ja, eine Räumungsklage gegen das eigene volljährige Kind ist grundsätzlich möglich, wenn kein Mietverhältnis oder Unterhaltsanspruch besteht. Daher ist es nicht ratsam, ohne Mietvertrag und gegen den Willen der Eltern im Haus zu wohnen, da Sie bei einer Räumungsklage wahrscheinlich verlieren und die Kosten tragen müssten. Es ist empfehlenswert, eine andere Wohnung zu suchen und zu prüfen, ob Sie Unterhaltsansprüche gegen Ihre Eltern oder staatliche Leistungen wie Wohngeld haben.

Guten Tag,

folgende Situation:
Meine Eltern sind seit einem Jahr geschieden und ich bin volljährig und in der Ausbildung. Meinem Vater gehört das Haus in dem ich und meine Mutter bis jetzt noch wohnen und er will uns jetzt rausklagen und droht mit Räumungsklage wenn wir nicht bis ende des Jahres das Haus räumen. Bis jetzt hatte meine Mutter ihm immer 600-700€ als Miete bezahlt. Sie ist gerade dabei auszuziehen damit sie ihm nichts mehr zahlen muss. Zwischen uns bzw auch mir und mein Vater besteht kein Mietverhältnis auch nicht mündlich.
Ich habe allerdings noch nicht vor auszuziehen, zudem dass ich zur Zeit auch keine passende Wohnung finde. Wenn sie auszieht und ich im Anschluss das Schloss aus Sicherheitsgründen austausche und wie gesagt nicht ausziehe, was genau kann er gegen mich unternehmen?
Um eine Räumungsklage zu erzwingen müsste er ja 12x 1000€ (Mietwert)+Anwaltskosten und Prozesskosten (~2000€) bei dem Streitwert etwa ja vorauszahlen. Sollte er den Prozess gewinnen, muss ich die ganze Summe also 14000€ theoretisch zahlen.
Mir geht es im allgemeinen drum, ein paar Monate zu gewinnen ohne dass es für mich große Konsequenzen hat.

Da ich Auszubildender bin und rund ~700€ netto bekomme, kann ich sicherlich ihm keine Miete zahlen und dabei genug zum leben haben.

Auf was muss man achten?
Spricht etwas dagegen das Schloß zu tauschen oder mache ich mich dabei straffbar?
Was würde auf mich an Kosten zukommen?
Er kann so ein Prozess sicher gewinnen nehme ich an oder habe ich da Chancen mich zu wehren?
Empfehlung wie man sich an meiner Stelle in so einem Fall verhalten sollte?


Vielen Dank im Voraus

7. Dezember 2012 | 17:23

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Sie wissen ja selber, dass Sie auf Dauer nicht in dem Ihrem Vater gehörenden Haus wohnen können, ohne dass ein Mietvertrag besteht und Sie Miete zahlen.

Wenn ihr Vater tatsächlich gegen Sie eine Räumungsklage einreicht, werden Sie diese mit großer Wahrscheinlichkeit verlieren und dann auch die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.

Diese belaufen sich allerdings nicht auf die von Ihnen angenommene Höhe. Maßgebend ist der Jahres wird der Kaltmiete, der nicht bezahlt werden muss, sondern nach dem sich die anwaltlichen Gebühren richten.

Wenn Sie das Schloss austauschen, und damit Ihren Vater als Eigentümer des Hauses ausschließen, kann dieser durch gerichtliche Hilfe erreichen, dass Sie ihm dafür einen Schlüssel geben müssen oder das alte Schloss wieder einbauen müssen. Diese Reaktion führt also letztlich zu keinem akzeptablen Ergebnis.

Wenn ich Ihnen eine Empfehlung geben darf, dann suchen Sie sich kurzfristig eine andere kleine Wohnung und lassen prüfen, ob Sie gegen Ihre Eltern Unterhaltsansprüche haben, oder aber ob Sie staatliche Leistungen (Wohngeld) beanspruchen können.

Mit dem Kopf durch die Wand führt letztlich nur zu Beulen.


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

(2495)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER