Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Sie wissen ja selber, dass Sie auf Dauer nicht in dem Ihrem Vater gehörenden Haus wohnen können, ohne dass ein Mietvertrag besteht und Sie Miete zahlen.
Wenn ihr Vater tatsächlich gegen Sie eine Räumungsklage einreicht, werden Sie diese mit großer Wahrscheinlichkeit verlieren und dann auch die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.
Diese belaufen sich allerdings nicht auf die von Ihnen angenommene Höhe. Maßgebend ist der Jahres wird der Kaltmiete, der nicht bezahlt werden muss, sondern nach dem sich die anwaltlichen Gebühren richten.
Wenn Sie das Schloss austauschen, und damit Ihren Vater als Eigentümer des Hauses ausschließen, kann dieser durch gerichtliche Hilfe erreichen, dass Sie ihm dafür einen Schlüssel geben müssen oder das alte Schloss wieder einbauen müssen. Diese Reaktion führt also letztlich zu keinem akzeptablen Ergebnis.
Wenn ich Ihnen eine Empfehlung geben darf, dann suchen Sie sich kurzfristig eine andere kleine Wohnung und lassen prüfen, ob Sie gegen Ihre Eltern Unterhaltsansprüche haben, oder aber ob Sie staatliche Leistungen (Wohngeld) beanspruchen können.
Mit dem Kopf durch die Wand führt letztlich nur zu Beulen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: