Sehr geehrter Hilfesuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich anhand des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Kaufverträge können (mit Ausnahme von Immobiliengeschäften) in der Regel formfrei geschlossen werden, also z.B. mündlich oder eben auch per ICQ oder PN. Auch wenn Sie leider nicht angeben, um welche Art von Vertrag es sich genau handelt, ist also aller Wahrscheinlichkeit nach davon auszugehen, dass ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.
Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, haben Sie evtl. ein Widerrufsrecht gem. §§ 312d
, 355 BGB
(wenn nicht ein Fall des § 312 d IV BGB
vorliegt). Wurden Sie hierüber belehrt? Wenn nicht, können Sie das Widerrufsrecht auch jetzt noch ausüben, obwohl bereits eine Rate bezahlt wurde.
Andernfalls sind Sie an den Vertrag gebunden, denn ein Rücktrittsrecht wegen "nachlassendem Interesse" sieht das Gesetz nicht vor. Da bliebe nur noch die Möglichkeit, sich mit dem Vertragspartner einvernehmlich zu einigen.
Ich hoffe, Ihnen damit einen Überblick gegeben zu haben und verweise auf die kostenfreie Nachfragefunktion.
Gerne übernehme ich auch eine telefonische oder persönliche Beratung, was dann allerdings mit weiteren Kosten verbunden wäre. Meine Kontaktdaten finden Sie unter www.Gabriele-Koch.de
Mit freundlichen Grüßen
RAin Gabriele Koch
Antwort
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